Guten Morgen,
Ich bin ja neu im Nachlass und mir ist hier vieles noch nicht ganz klar, ich hoffe ihr habt Verständnis für meine Fragen, es ist folgendes:
Opa verstorben (verwitwet), hinterlässt Testament und setzt seinen Sohn als Alleinerben, ersatzweise seinen Enkel (Sohn vom Sohn) als Erben ein.
Der Sohn ist zwischenzeitlich nachverstorben, Testamentseröffnung erfolgte erst jetzt.
Am Verfahren sind ja nun die Erben des Sohnes und der Enkel (von dem ich bisher nur den Vornamen kenne) beteiligt.
Vom nachverstorbenen Sohn habe ich zwischenzeitlich von Amts wegen eine Sterbeurkunde erlangen können. Das zuständige Nachlassgericht teilt mit, dass nach dem Sohn erbrechtliche Vorgänge nicht vorhanden sind.
Auf der Sterbeurkunde des Sohnes steht der Name seiner Ehefrau. Diese wäre ja nun als gesetzliche Erbin an meinem Verfahren zu beteiligen? Zudem könnte ich bei dieser nach dem vollständigen Namen, Geburtsdatum und Anschrift des Enkels nachfragen, von dem sie eventuell die Mutter sein könnte….?
Nun meine Frage:
Wie ist denn das mit der Beteiligtenstellung? Brauch ich einen Erbschein nach dem nachverstorbenen Sohn, damit ich dessen Erben kenne und weiß, wen ich an dem Verfahren hier zu beteiligen habe?
Der Sterbefall des Opas ist inzwischen fast 30 Jahre her. Die Wertangabe auf dem Umschlag aus der Hinterlegung schließt größere Reichtümer aus. Ein Grundstück ist zumindest in unserem Grundbuchbezirk nicht vorhanden.
Was mache ich denn jetzt?
schöne Grüße vom Döner