Rückzahlung bereits eingezahlter VKH-Raten, Ag. trägt die Kosten des Verfahrens

  • Hallo an alle!

    In einem Familienverfahren hat nur die Antragstellerin VKH; der Antragsgegner nicht. Es kommt dazu, dass der Antragsgegner die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
    Die Antragstellerin hat bereits 1.125,00 EUR an Raten bezahlt. Kosten sind insgesamt in Höhe von 1.483,65 EUR entstanden.

    Der Antragstellerin-Vertreter hat einen KfA gestellt, diesen habe ich bearbeitet und die Kosten festgesetzt, allerdings unter Absetzung der bereits eingezahlten Raten, da ich der Meinung war, man müsse diese an die Antragstellerin zurückzahlen und sich die vom Antragsgegner holen.

    Meine SE meint aber, dass die Kosten, die wir bereits haben, auch bei uns bleiben, der Antragstellerin somit nicht zurückgewährt werden und sie sich diese vom Antragsgegner wiederholen müsse.
    Wenn dem so ist, dann wäre ja auch mein KfB falsch, da ich die Gebühren in Abzug gebracht habe.

    Daher meine beiden Fragen:
    Ist das so richtig, dass die eingezahlten Raten nicht zurückgewährt werden, sondern die Ast.´in sich diese vom Ag. im Wege der Festsetzung zurückholen muss?
    und daraus folgend: Setze ich dann den Betrag, den ich im KfB abgesetzt habe, nun im Nachhinein einfach durch einen neuen KfB fest?

    Danke für Mithilfe.
    LG
    HiHoSa

  • Der geschilderte Sachverhalt führt doch nur zu einer Einstellung der Ratenzahlung nach § 120 Abs. 3 ZPO.

    Die Ast haftet für die Gerichtskosten, die PKH-Vergütung und weitere Vergütungen ihres RAs. Auf diese Haftung sind die Raten zu verrechnen.

    Was macht den die Landeskasse, wenn sie die Kosten nicht beim Ang einziehen kann und die bereits gezahlten Raten an die Ast erstattet wurden?

  • Dass ich die Ratenzahlung einstellen muss, ist mir klar (wollte ich dann auch noch machen) und im Zuge dessen die "überzahlten Beträge an die Ast.´in wieder auskehren....


    Zitat

    Was macht den die Landeskasse, wenn sie die Kosten nicht beim Ang einziehen kann und die bereits gezahlten Raten an die Ast erstattet wurden?

    Klar, das wäre blöd. Aber ich dachte so mehr in dem Weg, was kann die Antragstellerin dafür?

    Aber dann scheint meine SE einen klareren Kopf gehabt zu haben als ich...

  • Ich muss nochmal klarstellend fragen: Die von der ( später obsiegenden ) PKH-Partei eingezahlten Raten sind nicht zurückzuerstatten, sondern im Wege der Kostenfestsetzung gegen den Gegner zu titulieren, richtig?

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