Es besteht hier schon seit Längerem eine gewisse Neigung, unhaltbare Zustände schön zu reden. Der Justizgewährungsanspruch unterscheidet nicht zwischen "eilig" und "nicht eilig". Bereits die Chuzpe, hiernach zu unterscheiden, ist an sich schon eine Frechheit.
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Es gibt sogar Seminare, in denen man lernt, zu erledigende Aufgaben in eilig, wichtig usw. zu kategorisieren!