Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Jetzt geht es bei den Notariaten an das Eingemachte. Heute kam eine erste Handreichung zum Platzschaffen, sprich zur Aktenaussonderung. Dabei ist mir aufgefallen, dass alle Nachlassakten die vor dem 1.01.1915 -nachdem sie dem Staatsarchiv angeboten wurden- weggelegt wurden, komplett entsorgt werden können (mit Erbscheinen, Testamentsvollstreckerzeugnissen usw.). So stets da geschrieben.

    Kann man auch in den Nachlassakten enthaltene Testamente, wenn sie seit mehr als 100 Jahren in den Akten liegen, entsorgen? Ich dachte bisher immer, Testamente sind dauerhaft zu verwahren.

    Aktenaussonderung? Das macht doch kein Mensch ;) ...(bei der Personalausstattung)

  • Zitat

    Es handelt sich bei den Geschäftsstellenbeamten auf den Notariaten immerhin meist um A9*-Beamte. Einzig

    Bei den Bezirksnotariaten gibt es in der Regel leider keine Beamten. Ein großes Problem ist es wohl auch, genügend willige Angestellte für die, vom Pensum und Anspruch her wohl sehr sportliche laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung für den mittleren Dienst zu finden (http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Justizfachwirt_in).

    Ich habe auch den Eindruck, dass gerade auf den Notariaten nicht bekannt ist, dass das Programm grundsätzlich auch für die dortigen Fachangestellten zugänglich ist und man bei erfolgreichem Abschluss in den Grenzen des § 48 LHO eigentlich sicher verbeamtet wird, sobald eine entsprechende Stelle vorhanden ist.

    Ich denke, dass viele der geeigneten Angestellten zum 01.01.2018 eher aus dem Justizdienst (freiwillig) ausscheiden dürften. Wie viele der im Justizdienst verbleibenden Angestellte für die Zusatzausbildung willig und geeignet sind, lasse ich mal dahin gestellt.

    Die weiterbildungswilligen Angestellten ergreifen lieber die Möglichkeit, sich zur Notarfachassistentin (ich hoffe, das ist der richtige Ausdruck) fortbilden zu lassen.
    Ich bin auch gespannt, wie es an den Nachlassgerichten und auf den Betreuungsabteilungen aussehen wird. Fragt sich, ob im Württembergischen überhaupt viele Rechtspfleger auf diese Abteilungen kommen werden, ob nicht eher Notare und Notarvertreter auf diese Stellen kommen. Vielleicht würde dann auch der "Unterbau" etwas großzügiger aufgestellt, als wenn es um Rechtspfleger ginge.

    Die meisten Notare wollen wohl (zumindest bisher) eher zum NL- oder BetrG als zum GBA. Soweit ich das beurteilen kann, herrscht derzeit Unruhe, weil sie noch nicht wissen, wohin sie tatsächlich kommen. Ist eigentlich bekannt, nach welchen Kriterien die Stellen beim NL- und BetrG vergeben werden?

  • Aktenaussonderung? Das macht doch kein Mensch ;) ...(bei der Personalausstattung)

    :daumenrau Aktenaussonderung ?
    Ich lach mir einen ab.
    Selbstverständlich wird der ganze Mist den Amtsgerichten zum 01.01.18 auch noch übergeben.

  • Lies mal das Schreiben des OLG. Da wird nicht der ganze Mist übernommen. Es gab schon Pilotnotariate. Und dort ist alles bis 2014 schon weg. Es wird von Kosten für die Archivierung unnützer Akten gesprochen.

    Bei allen anderen Notariaten wird's ähnlich laufen. Die Land -bzw. Amtsgerichte werden ihren Notariaten schon entsprechend Druck machen.

  • Lies mal das Schreiben des OLG. Da wird nicht der ganze Mist übernommen. Es gab schon Pilotnotariate. Und dort ist alles bis 2014 schon weg. Es wird von Kosten für die Archivierung unnützer Akten gesprochen.

    Bei allen anderen Notariaten wird's ähnlich laufen. Die Land -bzw. Amtsgerichte werden ihren Notariaten schon entsprechend Druck machen.


    :abgelehnt
    Auf den Druck freue ich mich. Und mein aufsichtsführender Notar sich sicherlich auch.

  • Bei uns gehen im September 2 von 3 Angestellten (Schwangerschaft und Kündigung). Neues qualifiziertes Personal ist bei diesen Bedingungen (befristete Verträge) nicht mehr zu bekommen.
    Wer soll hier bitte noch die Akten aussondern ?
    Befristetes Personal verlässt jetzt zusehens das sinkende Schiff.

  • Alle 100 Jahre alten Akten wegzuwerfen, wäre ja an sich kein Problem. Container vor´s Haus und weg mit dem alten Zeug :D

    Was wirklich nervt ist dieses Landesarchiv:

    http://www.landesarchiv-bw.de/web/46738

    Sollen die doch vorbeikommen und sich holen, was sie brauchen. Ich habe Jura studiert und bin weder Lokalhistoriker noch Archivar...

    Für mich klingt das wie Hohn:

    "Zum guten Schluss
    [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Die Staatsarchive sind Ihre Partner bei der Bewältigung der Aktenaussonderung. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. Rufen Sie uns bei allen Fragen oder Problemfällen an.
    "
    [/FONT][/FONT]

  • Habe das auch schon andernorts gefragt: werfen wir die Testamente in den Nachlassakten auch weg?

  • Aktenaussonderung soll vom Tisch sein. Jetzt wird "nur" noch erwartet, dass wir packen

    Und deshalb schreibt das OLG die Landgerichte bzw. die Präsidialamtsgerichte mit dem Hinweis auf die Handreichung des Staatsarchivs an? Ich frag mich, wieso, wenn die Aussonderung vom Tisch sein soll?

  • Nicht bei Salamander in Kornwestheim ?


    Doch. Hab dort schon welche mit meinen eigenen Augen stehen sehen.

    Aktenaussonderung soll vom Tisch sein. Jetzt wird "nur" noch erwartet, dass wir packen


    Aber nur das, was wirklich mit muss, nicht auch noch das Zeugs, was nach den Aufbewahrungsbestimmungen bereits auszusondern gewesen wäre.
    Ist ja auch irgendwie nachvollziehbar. Wenn ich umziehe, werfe ich das Zeugs, was ich nicht mehr brauche, ja auch besser vor dem Einpacken und nicht nach dem Auspacken weg ;).

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Nicht bei Salamander in Kornwestheim ?


    Doch. Hab dort schon welche mit meinen eigenen Augen stehen sehen.

    Aktenaussonderung soll vom Tisch sein. Jetzt wird "nur" noch erwartet, dass wir packen


    Aber nur das, was wirklich mit muss, nicht auch noch das Zeugs, was nach den Aufbewahrungsbestimmungen bereits auszusondern gewesen wäre.
    Ist ja auch irgendwie nachvollziehbar. Wenn ich umziehe, werfe ich das Zeugs, was ich nicht mehr brauche, ja auch besser vor dem Einpacken und nicht nach dem Auspacken weg ;).

    Das macht jeder, der privat umzieht so, bzw. sollte es so machen. Aber:
    Wenn der Einpacker eine andere Person als der Wegwerfer ist und wiederum eine ganz andere Person der Auspacker, sieht das womöglich ganz anders aus.
    Und nicht nur hier unterscheidet sich die Reform vom Privat-Umzug :strecker

    2 Mal editiert, zuletzt von Grag (28. Juli 2015 um 12:59) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Ebenso veraltet (2012) wie grotesk.
    Die pure grundbuchrechtliche Ahnungslosigkeit in bewegten Bildern.

    Zur Aussonderung der Nachlass- und Testamentsakten: Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die zuständigen Leute den rechtlichen Verstand verloren haben, ist er spätestens jetzt erbracht.


  • Zur Aussonderung der Nachlass- und Testamentsakten: Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die zuständigen Leute den rechtlichen Verstand verloren haben, ist er spätestens jetzt erbracht.

    Hätte mein Nachlassverfahren mit 16 Miterben nicht so schnell über die Bühne bringen können, wenn wir und Nachbarnachlassgerichte uns an das Aussonderungsgebot für über 100jährige NA gehalten hätten. Zum Glück waren alle 4 benötigten Nachlassakten der Großeltern von vor 1914 noch komplett vorhanden und weiter zu ermitteln, war dann kein Problem.

  • Dass es auch - und gar nicht so selten - Erbenermittlungen in ferneren Erbordnungen gibt, scheint den zuständigen Leuten nicht bekannt zu sein. Sie sollten also lieber die Finger von Dingen lassen, von denen die offentsichtlich nichts verstehen.

    Die besagten Hinweise sind demnach sinnlos, zwecklos und unbeachtlich.

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