Jetzt geht es bei den Notariaten an das Eingemachte. Heute kam eine erste Handreichung zum Platzschaffen, sprich zur Aktenaussonderung. Dabei ist mir aufgefallen, dass alle Nachlassakten die vor dem 1.01.1915 -nachdem sie dem Staatsarchiv angeboten wurden- weggelegt wurden, komplett entsorgt werden können (mit Erbscheinen, Testamentsvollstreckerzeugnissen usw.). So stets da geschrieben.
Kann man auch in den Nachlassakten enthaltene Testamente, wenn sie seit mehr als 100 Jahren in den Akten liegen, entsorgen? Ich dachte bisher immer, Testamente sind dauerhaft zu verwahren.
Aktenaussonderung? Das macht doch kein Mensch ...(bei der Personalausstattung)