Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Ich kann heute mal was Positives einstellen: Habe einen Erbschein 1 Woche nach Einreichung des Antrags erhalten.
    Danke an alle, die trotz der widrigen Umstände ihr Bestes geben.

  • Ich kann heute mal was Positives einstellen: Habe einen Erbschein 1 Woche nach Einreichung des Antrags erhalten.
    Danke an alle, die trotz der widrigen Umstände ihr Bestes geben.

    Geht immer dann, wenn alle Erben den Erbschein beantragen und der beurkundende Notar sich darum kümmert, dass alle erforderlichen Urkunden beigefügt sind und ggf. auch gleich einen Nachlasswert in seiner Urkunde angibt.

    Wenn die Prüfung keinen Grund zur Beanstandung ergibt, wird in der Regel sofort entschieden und erteilt. Die Ausfertigung in der Geschäftsstelle funktioniert dann -in der Regel- mit Ausdruck über forumSTAR auch problemlos.

  • Ich kann heute mal was Positives einstellen: Habe einen Erbschein 1 Woche nach Einreichung des Antrags erhalten.
    Danke an alle, die trotz der widrigen Umstände ihr Bestes geben.

    Geht immer dann, wenn alle Erben den Erbschein beantragen und der beurkundende Notar sich darum kümmert, dass alle erforderlichen Urkunden beigefügt sind und ggf. auch gleich einen Nachlasswert in seiner Urkunde angibt.

    Wenn die Prüfung keinen Grund zur Beanstandung ergibt, wird in der Regel sofort entschieden und erteilt. Die Ausfertigung in der Geschäftsstelle funktioniert dann -in der Regel- mit Ausdruck über forumSTAR auch problemlos.

    Nein, hier ist das wirklich erstmals vorgekommen. Mir wurde immer erklärt, dass die Sachbearbeiter zwar -meistens- zügig entscheiden würden, aber alles dann viele Wochen bei der Geschäftsstelle liegt.

  • [quote='Stugi','RE: Notariatsreform in Baden-Württemberg']

    Nein, hier ist das wirklich erstmals vorgekommen. Mir wurde immer erklärt, dass die Sachbearbeiter zwar -meistens- zügig entscheiden würden, aber alles dann viele Wochen bei der Geschäftsstelle liegt.


    Darum mache in vollzugsreifen Fällen den Erbschein samt Ausfertigung selbst und schicke die Ausfertigung selbst - ohne Umweg über die Geschäftsstelle - sofort an den Antragsteller hinaus. Die Geschäftsstelle bekommt dann noch die Resterledigung (Kosten, Mitteilung an das Finanzamt usw.) und kann sich hierfür alle Zeit der Welt nehmen.

  • Geht immer dann, wenn alle Erben den Erbschein beantragen und der beurkundende Notar sich darum kümmert, dass alle erforderlichen Urkunden beigefügt sind und ggf. auch gleich einen Nachlasswert in seiner Urkunde angibt.

    Unsinn.

    Mein Antrag von 2017 wurde von allen gesetzlichen und Testamentserben gestellt, die komplette beglaubigte Abschrift des Familienbuchs war beigefügt und der Nachlasswert wurde angegeben. Eröffnung der verwahrten Verfügung von Todes wegen im Frühjahr 2018, im Herbst 2018 wurde ein Anhörungsbogen an die gesetzlichen Erben (die auch Antragsteller waren!) verschickt. Seither nichts.

    Es sind nicht an allem die freiberuflichen Notare schuld.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Teilweise auch die Arbeitsweise beim Amtsgericht. Ein Entscheider beim Amtsgericht, der nie in einem Notariat gearbeitet hat, hat selten das Bedürfnis z.B. kurz selbst einen Brief zu schreiben oder selbst ein Telefonat zu führen, sondern lässt alles über die Geschäftsstelle laufen, z.B. verfügt er der Geschäftsstelle, welchen Brief sie zu schreiben hat usw., auch wenn damit eine erhebliche Verzögerung der Fallbearbeitung eintritt. Da sind manche Richter und Rechtspfleger einfach resistent und ungemein "wulla".

  • Teilweise auch die Arbeitsweise beim Amtsgericht. Ein Entscheider beim Amtsgericht, der nie in einem Notariat gearbeitet hat, hat selten das Bedürfnis z.B. kurz selbst einen Brief zu schreiben oder selbst ein Telefonat zu führen, sondern lässt alles über die Geschäftsstelle laufen, z.B. verfügt er der Geschäftsstelle, welchen Brief sie zu schreiben hat usw., auch wenn damit eine erhebliche Verzögerung der Fallbearbeitung eintritt. Da sind manche Richter und Rechtspfleger einfach resistent und ungemein "wulla".

    Ne starke Behauptung, die sich mit meinen (vielerlei) Erfahrungen überhaupt nicht deckt. Vielleicht bei nem kleinen Amtsgerichtle hinter den sieben Bergen, bei den sieben Zwergen? Stichprobengröße n=1?

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Darum mache in vollzugsreifen Fällen den Erbschein samt Ausfertigung selbst und schicke die Ausfertigung selbst - ohne Umweg über die Geschäftsstelle - sofort an den Antragsteller hinaus. Die Geschäftsstelle bekommt dann noch die Resterledigung (Kosten, Mitteilung an das Finanzamt usw.) und kann sich hierfür alle Zeit der Welt nehmen.

    Bei mir wird nichts selbst hinausgeschickt.
    Wenn alle Erben im Termin anwesend sind bzw. die nicht geladenen Miterben / gesetzlichen Erben vor dem Termin schriftlich auf eine Beteiligung am Verfahren verzichtet haben, händige ich die Ausfertigung des Erbscheins gleich nach Terminsabschluss an den Antragsteller aus.
    Ist halt der Vorteil , wenn man selbst Dienstsiegelbesitzer ist.:)
    Den Mehraufwand für die Erstellung der Ausfertigung nehme ich gerne in Kauf , wenn das Publikum zufrieden ist mit dieser prompten Erledigung.

  • Ich denke diese Baustelle - Notar-Rpfl-Gst, und wer sich für was angeblich zu fein ist, sollte besser geschlossen werden bzw. bleiben, da hierbei nur unnötig Kraft verbraucht wird, die man anderweitig besser gebrauchen könnte. Natürlich ist das Zusammenspiel Notar-Rpfl bei weitem noch nicht da wo es sein sollte, es ist noch zu oft das "alte" Notariat im Hinterkopf und teilweise hat man das Gefühl, es wird unbewußt der verlorengegangenen Stellung nachgetrauert.

    Aber ich denke es wird sich auch noch geben und die diesbezüglichen Unzulänglichkeiten sich verflüchtigen.

    Das ein Rpfl in der heutigen Zeit sich zu fein ist, einen Beschluss selbst zu schreiben, einen Brief selbst zu schreiben oder sogar zu telefonieren, halte ich aber dennoch für ein massives Gerücht.

  • Teilweise auch die Arbeitsweise beim Amtsgericht. Ein Entscheider beim Amtsgericht, der nie in einem Notariat gearbeitet hat, hat selten das Bedürfnis z.B. kurz selbst einen Brief zu schreiben oder selbst ein Telefonat zu führen, sondern lässt alles über die Geschäftsstelle laufen, z.B. verfügt er der Geschäftsstelle, welchen Brief sie zu schreiben hat usw., auch wenn damit eine erhebliche Verzögerung der Fallbearbeitung eintritt. Da sind manche Richter und Rechtspfleger einfach resistent und ungemein "wulla".

    Habt ihr als Entscheider so wenig zu tun oder seit ihr Entscheider personell so gut aufgestellt, dass ihr das Geschäft der Geschäftstelle mitübernehmen könnt?

    Bei uns ist grad anders. Gie Geschäftsstellen Hänsen einen „reformbedingten Zuschlag“ erhalten. Wir Entscheider dümpeln unterhalb des Solls.

    Ich verfüge meine Schreiben voll über forumSTAR. Ich verfüge alles, was zu tun ist. Und wenn es „zdA“ ist, weil die Geschäftsstellen mir die ZU vorlegen. Nur die verfügten Schreiben ausdrucken, die Anlagen kopieren und versenden (schon wegen den vielen Rufnummern, wenn ich das Schreiben ausdrucke), die Wiedervorlage ziehen, die Akten nach Aktenordnung führen, Beteiligte erfassen, Rechtskraftvermerke erstellen, ... Nein, das ginge zu weit. Dann kann ich gleich als Geschäftsstellenmitarbeiter anheuern. Und Kosten haben die Geschäftsstellenmitarbeiter auch schon auf dem Notariat -eigenständig- gemacht. Und jetzt müssen wir sie verfügen. Wieso weis niemand.

  • Teilweise auch die Arbeitsweise beim Amtsgericht. Ein Entscheider beim Amtsgericht, der nie in einem Notariat gearbeitet hat, hat selten das Bedürfnis z.B. kurz selbst einen Brief zu schreiben oder selbst ein Telefonat zu führen, sondern lässt alles über die Geschäftsstelle laufen, z.B. verfügt er der Geschäftsstelle, welchen Brief sie zu schreiben hat usw., auch wenn damit eine erhebliche Verzögerung der Fallbearbeitung eintritt. Da sind manche Richter und Rechtspfleger einfach resistent und ungemein "wulla".

    Habt ihr als Entscheider so wenig zu tun oder seit ihr Entscheider personell so gut aufgestellt, dass ihr das Geschäft der Geschäftstelle mitübernehmen könnt?

    Man muss sich bewusst machen, dass Entscheider bei Gerichten in einer Komfort-Zone sitzen, dergestalt sie Tätigkeiten wie die genannten zur Erledigung an die Geschäftsstellen delegieren können.

    Wenn ich (bin in einem Ministerium tätig) einen Brief schreibe, muss ich ihn selbst tippen, ausdrucken, nach Unterschrift das Original zur Ablage im Dokumentenmanagementsystem scannen (der Drucker an meinem Arbeitsplatz hat auch eine Scan-Funktion :daumenrau ), ggf. noch Kopien herstellen, falls neben dem eigentlichen Adressaten ein nachrichtlicher Versand an weitere Empfänger erfolgt, dies eintüten und dann in den Postfach-Raum bringen.

    Ein großer Teil der Kommunikation sowohl intern als auch extern findet allerdings per E-Mail statt. Auch E-Mails, die der langfristigen Ablage im Dokumentenmanagementsystem zugeführt werden sollen, müssen selbst dort abgelegt werden.

    Sekretariate gibt es erst ab Ebene Abteilungsleiter.

    Und Kosten haben die Geschäftsstellenmitarbeiter auch schon auf dem Notariat -eigenständig- gemacht. Und jetzt müssen wir sie verfügen. Wieso weis niemand.

    Wenn das in einer standardmäßig verwendeten Vorlage enthalten ist: na und? Als ich noch beim Gericht war, haben wir uns im Rahmen einer groß angelegten Optimierung und Umstrukturierung von Bearbeitungs- und Verfahrensabläufen in der Abteilung auch damit befasst, was Inhalt von Verfügungsvorlagen für Geschäftsstellen sein soll. Das ergab nach meiner Erinnerung, das alles aufgenommen werden soll, damit nichts vergessen wird. Nicht etwa deshalb, weil die Kolleginnen und Kollegen das nicht auf Schirm gehabt hätten, sondern auch im Interesse effizienter Bearbeitung von Massen, bei der dann eben jeweils das Namenszeichen an den entsprechenden Verfügungspunkt gesetzt wurde.

  • Ich verfüge meine Schreiben voll über forumSTAR. Ich verfüge alles, was zu tun ist. Und wenn es „zdA“ ist, weil die Geschäftsstellen mir die ZU vorlegen. ...

    Ich hol mir schon mal Popcorn... :teufel:

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Wer weiss, wie viele neue Rechtspflegerstellen und Stellen bei der Serviceeinheiten dieses Jahr für die Nachlass- und Betreuungsgerichte vorgesehen sind ?

    Haben wir nicht einen „reformbedingten Personalzuschlag“ erhalten, der -lt. OLG Stuttgart- zeitnah abgeschmolzen werden sollte?

    Von neuen -d.h. zusätzlichen- Stellen ist zumindest mir nichts bekannt. Allenfalls wird gerichtsintern umgeschichtet.

  • Teilweise auch die Arbeitsweise beim Amtsgericht. Ein Entscheider beim Amtsgericht, der nie in einem Notariat gearbeitet hat, hat selten das Bedürfnis z.B. kurz selbst einen Brief zu schreiben oder selbst ein Telefonat zu führen, sondern lässt alles über die Geschäftsstelle laufen, z.B. verfügt er der Geschäftsstelle, welchen Brief sie zu schreiben hat usw., auch wenn damit eine erhebliche Verzögerung der Fallbearbeitung eintritt. Da sind manche Richter und Rechtspfleger einfach resistent und ungemein "wulla".

    Habt ihr als Entscheider so wenig zu tun oder seit ihr Entscheider personell so gut aufgestellt, dass ihr das Geschäft der Geschäftstelle mitübernehmen könnt?

    Bei uns ist grad anders. Gie Geschäftsstellen Hänsen einen „reformbedingten Zuschlag“ erhalten. Wir Entscheider dümpeln unterhalb des Solls.

    Ich verfüge meine Schreiben voll über forumSTAR. Ich verfüge alles, was zu tun ist. Und wenn es „zdA“ ist, weil die Geschäftsstellen mir die ZU vorlegen. Nur die verfügten Schreiben ausdrucken, die Anlagen kopieren und versenden (schon wegen den vielen Rufnummern, wenn ich das Schreiben ausdrucke), die Wiedervorlage ziehen, die Akten nach Aktenordnung führen, Beteiligte erfassen, Rechtskraftvermerke erstellen, ... Nein, das ginge zu weit. Dann kann ich gleich als Geschäftsstellenmitarbeiter anheuern. Und Kosten haben die Geschäftsstellenmitarbeiter auch schon auf dem Notariat -eigenständig- gemacht. Und jetzt müssen wir sie verfügen. Wieso weis niemand.

    In einem Zivilprozess vor dem AG hat sich herausgestellt, dass für einen Beklagten dringend ein Betreuer im Wege der einstweiligen Anordnung bestellt werden muss. Der Richter hat eine entsprechende Anregung für das Betreuungsgericht diktiert und der Geschäftsstelle zur weiteren Bearbeitung vorgelegt.
    Die Anregung ist nach 5 Tagen bei dem sich im gleichen Hause befindlichen Betreuungsgericht eingegangen.
    Das nenne ich eine effektive Bearbeitung.

  • Wobei sich schon die Frage stellt, warum das diktiert werden mußte, statt die Anregung - die formlos möglich ist - einfach per Telefon oder persönlich dem Betreuungsgericht zu unterbreiten. Schon vor zig-Jahren habe ich bei der Staatsanwaltschaft (zu einer Zeit, in der noch große Schreibkanzleien vorgehalten wurden) die wirklich eiligen Haftbefehlsanträge von Hand geschrieben und sie dem Richter selbst vorgelegt.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • So gehört sich das auch.


    Man kann den Richter allerdings nicht verpflichten, die Anregung oder Akte mit entsprechendem Vermerk selbst quer durch das Gericht zum Betreuungsgericht zu tragen.
    Die meisten werden es verfügen, ggf. auch ein Anschreiben dazu diktieren.

    Fünf Tage bis zum Eingang beim Betreuungsgericht sollte es in eiligen Fällen natürlich trotzdem nicht dauern.

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