Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Das stimmt ja so überhaupt nicht. Du arbeitest nicht für andere Gerichte, wenn du eine Ausschlagungserklärung nach 344 VII am Wohnsitzgericht aufnimmst. Da du originär dafür zuständig bist, wird ja auch eine normale VIer Sache dafür angelegt, die auch für dein Pensum entsprechend zählt.

  • Wir vergeben als Wohnsitzgericht keine Termine. Die Ausschlagenden können ab 9.30 Uhr kommen, -gedanklich eine Nummer ziehen-, ihr Anliegen vortragen und nach Vorbereitung eine Ausschlagung protokollieren lassen. Wir beurkunden, was wir bis gegen 12.00 Uhr protokollieren können. Was bis 12.00 Uhr nicht protokolliert werden kann, muss ggf. am nächsten Tag wieder kommen. Da wir eine rollierende Zuständigkeit haben, vergibt der am Montag protokollierende Kollege keine Termine auf den nächsten Tag, da hier ja ein anderer Kollege zuständig ist. Hat sich bewährt. Werden Ausschlagende vom zuständigen Gericht an uns verwiesen teilen wir mit, dass sie nur ohne Termin kommen können und je nach Anfall mit längeren Wartezeiten zu rechnen haben. Man kommt an so einem Vormittag durch aus zur Protokollierung von 5 bis 8 Ausschlagungen.

  • Nachdem seit über einem Jahr hier keine Beiträge mehr eingestellt wurden, scheinen ja alle mit der Notariatsreform glücklich zu sein.

    Kann man bei uns so sagen , allerdings mit erheblicher Terminbelastung bei allen Rechtspflegern.
    Ich habe bereits an anderer Stelle schon erwähnt , dass hier 98 % aller Erbscheinsanträge nicht über einen Notar eingereicht werden, sondern bei Gericht protokolliert werden.
    Und die Ausschlagungen kommen bekanntermaßen noch dazu.
    Insbesondere dann toll, wenn das eigentlich zuständige Nachlassgericht gegenüber Erben gesetzeswidrig behauptet, dass man dort vor Ort nicht ausschlagen könne, sondern sich ausschließlich :eek: an sein Wohnsitzgericht zu wenden habe.
    Kommt in letzter Zeit leider häufiger vor.

    Wo stehe ich in 2021 mit meinen Terminen ? Derzeit bei Anfang Mai.
    Aber auch nur , weil ich morgends meist der erste bin und abends der Vorletzte , weil die Putzfrau noch da ist.

    Jahrzehntelang war es in BW bis zur Notariatsreform geübte Praxis bei den Nachlassgerichten (staatlichen Notariaten), dass die Anträge auf Erteilung von Erbscheinen gestellt werden konnten, ohne dass grundsätzlich den Erben oder einzelnen Erben eine kostspielige Beurkundung einer EV von den Notaren als Nachlassrichter abverlangt wurde. Das hatte sich in der ganzen Zeit bewährt, ohne dass es zu nennenswerten Problemen gekommen wäre. Nun wird fast durchgängig, ohne dass sich die Rechtslage geändert hätte und ohne nachvollziehbaren Gründe, selbst bei einfach gelagerten Fällen, eine solche EV abverlangt und den Leuten so nebenbei eine Menge Geld für die EV aus den Taschen gezogen. Wenn die Nachlassgerichte in Person der zuständigen Rechtspfleger wieder zu dieser bürgerfreundlichen, kostengünstigen und altbewährten Praxis übergehen würden, würde man sich einerseits bei den Nachlassgerichten viel Arbeit ersparen und andererseits müssten die Erben die Gebühren für die EV nicht bezahlen. Nebenbei würden dadurch auch die Nachlassverfahren beschleunigt und die Bürger erhalten schneller die Erbscheine.

  • Das Problem ist nur, dass es eine eindeutig rechtswidrige Praxis war, weil sie die absolute gesetzliche Ausnahme zur Regel machte. Es erstaunt mich daher doch sehr, dass ernsthaft vorgeschlagen wird, zu dieser rechtswidrigen Verfahrensweise zurückzukehren.

  • Jahrzehntelang war es in BW bis zur Notariatsreform geübte Praxis bei den Nachlassgerichten (staatlichen Notariaten), dass die Anträge auf Erteilung von Erbscheinen gestellt werden konnten, ohne dass grundsätzlich den Erben oder einzelnen Erben eine kostspielige Beurkundung einer EV von den Notaren als Nachlassrichter abverlangt wurde. Das hatte sich in der ganzen Zeit bewährt, ohne dass es zu nennenswerten Problemen gekommen wäre. Nun wird fast durchgängig, ohne dass sich die Rechtslage geändert hätte und ohne nachvollziehbaren Gründe, selbst bei einfach gelagerten Fällen, eine solche EV abverlangt und den Leuten so nebenbei eine Menge Geld für die EV aus den Taschen gezogen. Wenn die Nachlassgerichte in Person der zuständigen Rechtspfleger wieder zu dieser bürgerfreundlichen, kostengünstigen und altbewährten Praxis übergehen würden, würde man sich einerseits bei den Nachlassgerichten viel Arbeit ersparen und andererseits müssten die Erben die Gebühren für die EV nicht bezahlen. Nebenbei würden dadurch auch die Nachlassverfahren beschleunigt und die Bürger erhalten schneller die Erbscheine.

    Diese "bürgerfreundlichen, kostengünstigen und altbewährten Praxis" ist m.E. rechtlich ziemlich fragwürdig. Sie verkehrt das gesetzliche Regel-Ausnahme-Verhältnis, mithin den gesetzgeberischen Willen in ihr Gegenteil.
    Die EV ist nach §352 III S. 3 FamFG grundsätzlich erforderlich. Das NLG kann ausnahmsweise auf sie verzichten, wenn es sie nicht für erforderlich hält. Die Kostenfrage kann bei dieser Beurteilung m.E. keine Rolle spielen (wenn überhaupt eine sehr untergeordnete).
    Da der Regelfall das Erfordernis der EV ist müssen für einen Verzicht besondere Gründe vorliegen, welche die EV im Einzelfall verzichtbar machen. Solche sind i.a.R. nicht vorhanden.
    Ich habe in meiner Zeit beim NLG nur einmal auf die EV verzichtet. In dem Fall wurde eine ENZ beantragt und es war bereits ein Erbschein erteilt. Da bereits im Erbscheinsverfahren eine EV abgegeben wurde, hielt ich eine inhaltsgleiche neue EV für nicht erforderlich.


    Nun wird fast durchgängig, ohne dass sich die Rechtslage geändert hätte und ohne nachvollziehbaren Gründe, selbst bei einfach gelagerten Fällen, eine solche EV abverlangt und den Leuten so nebenbei eine Menge Geld für die EV aus den Taschen gezogen.

    Richtig, die Rechtslage hat sich nicht geändert, nun wird aber auch in BW nicht mehr verkannt. Man sollte sich schon fragen, weshalb diese besondere Rechtsaufassung (wohl) nur in BW (bei den staatlichen Notariaten) vertreten wurde und (meines Wissen nach) im sonstigen Bundesgebiet nicht. Ist ja auch nicht die einzige merkwürdige Handhabung der staatlichen Notariate als Nachlassgerichte (Stichwort: Annahmebeschlüsse für Ausschlagungen).

  • Jahrzehntelang war es in BW bis zur Notariatsreform geübte Praxis bei den Nachlassgerichten (staatlichen Notariaten), dass die Anträge auf Erteilung von Erbscheinen gestellt werden konnten, ohne dass grundsätzlich den Erben oder einzelnen Erben eine kostspielige Beurkundung einer EV von den Notaren als Nachlassrichter abverlangt wurde. Das hatte sich in der ganzen Zeit bewährt, ohne dass es zu nennenswerten Problemen gekommen wäre. Nun wird fast durchgängig, ohne dass sich die Rechtslage geändert hätte und ohne nachvollziehbaren Gründe, selbst bei einfach gelagerten Fällen, eine solche EV abverlangt und den Leuten so nebenbei eine Menge Geld für die EV aus den Taschen gezogen. Wenn die Nachlassgerichte in Person der zuständigen Rechtspfleger wieder zu dieser bürgerfreundlichen, kostengünstigen und altbewährten Praxis übergehen würden, würde man sich einerseits bei den Nachlassgerichten viel Arbeit ersparen und andererseits müssten die Erben die Gebühren für die EV nicht bezahlen. Nebenbei würden dadurch auch die Nachlassverfahren beschleunigt und die Bürger erhalten schneller die Erbscheine.

    Es war auch jahrzehntelang Praxis, in die Grundbücher Eintragungen nur vorzunehmen, wenn daran Folgeanträge hingen. ist ja auch blöd, wenn der Gasversorger Eintragungen in 673 Blättern haben will, "ha do nimschd hoit nur dire, wo ei Kaifer scho do is, de Reschd so wie's passiert". Das Ergebnis hat man bei der Einführung der ZGBs gesehen, wo teilweise kistenweise unerledigte Anträge erledigt werden mußten.

    Und fang bloß nicht mit der geringen Beanstandungsquote an. Wenn ich als Notar erst beurkunde und dann selbst die Grundbucheintragung vornehme (Baden), wie wird dann wohl meine Beanstandungsquote sein?

    Nein, wie cromwell schon sagt, es war rechtswidrig, und eine Rechtspflege, die sich um das Recht nicht schert weil es anders bequemer ist, passt nicht in einen Rechtsstaat.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub


  • Nein, wie cromwell schon sagt, es war rechtswidrig, und eine Rechtspflege, die sich um das Recht nicht schert weil es anders bequemer ist, passt nicht in einen Rechtsstaat.

    Eben !:daumenrau
    Zwar nervt mich der Termindruck tierisch , weil ich grs. einschl. Ausschlagungen wöchentlich mind. 18 Termine hab, aber Recht muss Recht bleiben.
    Dass dieser Einwand von einem Kollegen kommt, ist umso erstaunlicher.
    Das Kostenargument für den Bürger überzeugt erst recht nicht .

  • Nachdem seit über einem Jahr hier keine Beiträge mehr eingestellt wurden, scheinen ja alle mit der Notariatsreform glücklich zu sein.

    Kann man bei uns so sagen , allerdings mit erheblicher Terminbelastung bei allen Rechtspflegern.
    Ich habe bereits an anderer Stelle schon erwähnt , dass hier 98 % aller Erbscheinsanträge nicht über einen Notar eingereicht werden, sondern bei Gericht protokolliert werden.
    Und die Ausschlagungen kommen bekanntermaßen noch dazu.
    Insbesondere dann toll, wenn das eigentlich zuständige Nachlassgericht gegenüber Erben gesetzeswidrig behauptet, dass man dort vor Ort nicht ausschlagen könne, sondern sich ausschließlich :eek: an sein Wohnsitzgericht zu wenden habe.
    Kommt in letzter Zeit leider häufiger vor.

    Wo stehe ich in 2021 mit meinen Terminen ? Derzeit bei Anfang Mai.
    Aber auch nur , weil ich morgends meist der erste bin und abends der Vorletzte , weil die Putzfrau noch da ist.

    Jahrzehntelang war es in BW bis zur Notariatsreform geübte Praxis bei den Nachlassgerichten (staatlichen Notariaten), dass die Anträge auf Erteilung von Erbscheinen gestellt werden konnten, ohne dass grundsätzlich den Erben oder einzelnen Erben eine kostspielige Beurkundung einer EV von den Notaren als Nachlassrichter abverlangt wurde. Das hatte sich in der ganzen Zeit bewährt, ohne dass es zu nennenswerten Problemen gekommen wäre. Nun wird fast durchgängig, ohne dass sich die Rechtslage geändert hätte und ohne nachvollziehbaren Gründe, selbst bei einfach gelagerten Fällen, eine solche EV abverlangt und den Leuten so nebenbei eine Menge Geld für die EV aus den Taschen gezogen. Wenn die Nachlassgerichte in Person der zuständigen Rechtspfleger wieder zu dieser bürgerfreundlichen, kostengünstigen und altbewährten Praxis übergehen würden, würde man sich einerseits bei den Nachlassgerichten viel Arbeit ersparen und andererseits müssten die Erben die Gebühren für die EV nicht bezahlen. Nebenbei würden dadurch auch die Nachlassverfahren beschleunigt und die Bürger erhalten schneller die Erbscheine.

    So ein Blödsinn

  • Von meiner Seite aus wurde und wird nicht auf die eV verzichtet, auch Grundbucherbscheine kannte ich nicht und hab auch jetzt nicht damit angefangen.

    Aber dennoch zeigt sich schon das manches bei den Notariaten unrund gelaufen ist, wobei es in den letzten Jahren auch vielfach der Personalsituation geschuldet war.

    Und leider ist auch beim Amtsgericht im Bereich Nachlass- und Betreuung in Sachen Personal kein Garten Eden.
    Im Gegenteil, und wenn in ein paar Jahren die teilweise sehr patenten Angestellten, die viele Marotten und Besonderheiten der Notare kannten und vieles noch mit ausbügeln können, in Ruhestand gehen wird es auch nicht besser.

    Auch gehen Gerichte dazu über, diese Abteilung im Rechtspflegerbereich nicht immer optimal zu besetzen

    Und das Pebbsy mit der tatsächlichen Realität in Sachen Arbeitsanfall nicht immer deckungsgleich ist ja ohnehin bekannt.

    Aus meiner Sicht ist der große und heftige Sturm vorbei, aber ein gemütliches Paddeln auf einem kleinen See an einem lauen Sommerabend ist es bei weitem auch noch nicht.


  • Richtig, die Rechtslage hat sich nicht geändert, nun wird aber auch in BW nicht mehr verkannt. Man sollte sich schon fragen, weshalb diese besondere Rechtsaufassung (wohl) nur in BW (bei den staatlichen Notariaten) vertreten wurde und (meines Wissen nach) im sonstigen Bundesgebiet nicht.


    Ich möchte doch festhalten, dass diese Praxs nur in Baden bestand und wir uns in Württemberg schon immer darüber gewundert haben.

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