Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Merkwürdig, dass ich die einzigen beiden Bandansagen à la "Wegen eingeschränkter Personalsituation sind wir zur Zeit am [Wochentag] nicht zu erreichen" bei bayerischen Nachlassgerichten gehört habe.

    Das ist aber doch etwas "Vollkommen Anderes (eingetragenes Warenzeichen des Freistaats Bayern)" :D

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Hallo zusammen

    Ich bin neu hier - und auch beim Amtsgericht als Betreuungs- und Nachlass-Sachbearbeiter.
    In meinem Notariat haben meine Mitarbeiter vieles für mich unterschriftsreif vorbereitet, insb.

    Anhörungsprotokoll
    Betreuerbestellungsbeschluss
    Genehmigung
    Entgegennahme Rechnungslegung
    Vergütungsfestsetzungsbeschluss,

    Eröffnungsprotokoll
    Erbscheinsantrag
    Erbscheinsbeschluss
    Ausschlagungserklärung.

    Macht solche Vorbereitung hier die Geschäftsstelle?
    Ist das hier einheitlich geregelt oder von örtlichen oder persönlichen Umständen abhängig?

    Und:
    Wer schult die zwar forumstar-kundigen, aber noch nachlass- und betreuungs-unbedarften Geschäftsstellen-Mitarbeiter für Ihre eigentlichen Kern-Aufgaben inkl. ZTR?
    Meine Aufgabe? Mir fehlt dazu wg. angetroffener Rückstände die Zeit.

    Vielen Dank für erfreuliche Antworten.

  • Wieso sollte die Vorbereitung die Geschäftsstelle grs. übernehmen können ?
    Lediglich bei der Auszahlung der Betreuervergütung durch Zahlbarmachung nach § 168 FamFG sehe ich insoweit eine Zuständigkeit als Entschädigungsbeamter nach JVEG.
    Aber sonst ? Deine Aufgaben ergeben sich aus dem BGB bzw. dem RpflG.
    Da werden sich noch viele ehemalige Staatsnotare umkucken, dass die vorbereitende Tätigkeit bis 31.12.2017 nun fast gänzlich wegfällt.
    Heißt beispielsweise also Rechnungslegungen künftig selber prüfen !

  • Es ist schon denkbar gewisse Aufgaben im Wege der Richter-/Sachbearbeiterassistenz durch die Geschäftsstelle vorbereiten zu lassen. Bei unserem Gericht (anderes Bundesland) ist das jedoch bei den angesprochenen Dingen nicht der Fall.

  • Den Einwand von TL, dass der Entscheider auf die Registrierung der Sache mit FS angewiesen ist, kann ich noch nachvollziehen, allerdings nicht so stehen lassen, als anderweitige Registraturtechniken vielleicht wieder ins Leben gerufen werden sollten, solange wie die elektronische Unterstützung anscheinend ein Totalausfall ist. Kann ja nicht sein, dass ich als Entscheider dauerhaft nicht weiß, welche Sachen ich zu bearbeiten habe, nur weil es die Geschäftsstelle nicht registrieren kann.

    Die Serviceeinheit und ich (beide ohne Schulung) brauchen derzeit für einen Fall mit forumStar jedenfalls ca.4 mal soviel Zeit, wie wenn ich meine Wordvorlagen verwende, geschweige denn, wie es vorher mit NOAH war. [/URL]

    Und was verbietet Dir da jetzt, Deine Wordvorlagen unabhängig von FS weiterhin zu nutzen?:gruebel: Was verbietet der Geschäftsstelle - überspitzt gesagt im Notfall sogar mit Schreibmaschine - die Verfügung abzuarbeiten. Für mich klingt das eher nach "Bequemlichkeit in der Jammerei", getreu dem Motto: "System ist kacke - kann nicht arbeiten, Rückstände erdrücken mich, bin belastet!" Das System wird dadurch jedenfalls nicht besser und - das ist die gute Nachricht dabei - auch nicht schlechter.

    Es ist kein Problem, die bewährten Wordvorlagen weiterzunutzen, das wäre mir viel lieber, allerdingswird die Arbeit außerhalb forumStar mit Word statistisch nicht erfasst und wird so angesehen, als wenn man nichts gearbeitet hätte. Bei NOAH wurde die Statistik eben nachträglich ergänzt, auch wenn man den Fall mit Word außerhalb NOAH bearbeitet hat.

    Zu #2704 Vorbereitungstätigkeiten der Serviceeinheit:
    Die Serviceeinheiten auf den Notariaten wurden nach ihrer Eingruppierung eingesetzt. Eine E8-Angestellte hatte nach OLG-Vorgaben ca. 50% selbständige Arbeit zu erbringen, z.B. Arbeiten (Beschlüsse) für den Notar unterschriftsreif vorzubereiten. Dies kann auf den Amtsgerichten kaum anders sein. Ich glaube nicht, dass eine E8 Angestellte auf dem Amtsgericht nur beglaubigte Abschriften zu machen braucht. Die Frage der Schulung habe ich auch schon an höherer Stelle gestellt. Umwerfende Antwort: Learning by doing !

    2 Mal editiert, zuletzt von ollik (12. Januar 2018 um 16:46)

  • Alternativ könnte man auch einen "Wegweiser" oben anpinnen und darin Links auf die einzelnen Therads machen (das war unsere Lösung, als wir die Probleme mit der GbR im Grundbuch hatten).


    Die Administratoren und Moderatoren favorisieren diese Lösung. Ein eigenes Unterforum gibt es also nicht.

    Ich harre also Eurer Ansagen, wann und wo BaWü-Umstellungs-spezifische Threads auftauchen, per PN, und würde die dann hier unter Reformen in einem solchen Wegweiser* einstellen.

    * Beispiel siehe hier: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…einschaft-im-GB

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Den Einwand von TL, dass der Entscheider auf die Registrierung der Sache mit FS angewiesen ist, kann ich noch nachvollziehen, allerdings nicht so stehen lassen, als anderweitige Registraturtechniken vielleicht wieder ins Leben gerufen werden sollten, solange wie die elektronische Unterstützung anscheinend ein Totalausfall ist. Kann ja nicht sein, dass ich als Entscheider dauerhaft nicht weiß, welche Sachen ich zu bearbeiten habe, nur weil es die Geschäftsstelle nicht registrieren kann.

    Die Serviceeinheit und ich (beide ohne Schulung) brauchen derzeit für einen Fall mit forumStar jedenfalls ca.4 mal soviel Zeit, wie wenn ich meine Wordvorlagen verwende, geschweige denn, wie es vorher mit NOAH war. [/URL]

    Und was verbietet Dir da jetzt, Deine Wordvorlagen unabhängig von FS weiterhin zu nutzen?:gruebel: Was verbietet der Geschäftsstelle - überspitzt gesagt im Notfall sogar mit Schreibmaschine - die Verfügung abzuarbeiten. Für mich klingt das eher nach "Bequemlichkeit in der Jammerei", getreu dem Motto: "System ist kacke - kann nicht arbeiten, Rückstände erdrücken mich, bin belastet!" Das System wird dadurch jedenfalls nicht besser und - das ist die gute Nachricht dabei - auch nicht schlechter.

    Es ist kein Problem, die bewährten Wordvorlagen weiterzunutzen, das wäre mir viel lieber, allerdingswird die Arbeit außerhalb forumStar mit Word statistisch nicht erfasst und wird so angesehen, als wenn man nichts gearbeitet hätte. Bei NOAH wurde die Statistik eben nachträglich ergänzt, auch wenn man den Fall mit Word außerhalb NOAH bearbeitet hat.

    Zu #2704 Vorbereitungstätigkeiten der Serviceeinheit:
    Die Serviceeinheiten auf den Notariaten wurden nach ihrer Eingruppierung eingesetzt. Eine E8-Angestellte hatte nach OLG-Vorgaben ca. 50% selbständige Arbeit zu erbringen, z.B. Arbeiten (Beschlüsse) für den Notar unterschriftsreif vorzubereiten. Dies kann auf den Amtsgerichten kaum anders sein. Ich glaube nicht, dass eine E8 Angestellte auf dem Amtsgericht nur beglaubigte Abschriften zu machen braucht. Die Frage der Schulung habe ich auch schon an höherer Stelle gestellt. Umwerfende Antwort: Learning by doing !


    Gibt ja nicht nur Angestellte in den Serviceeinheiten, von denen sich in hiesigen Breiten auch die wenigsten über E8 freuen können, sondern gleichviel Beamte.

    Bei uns wird jedenfalls nichts vorbereitet, müsste ansonsten auch im GVP stehen.

    Der Trend bei FS geht eher dahin, dass der Entscheider alles selbst erstellt und teils auch noch versendet.

  • Bei uns sind 4 Notare ins AG eingegliedert worden. 1 davon als "Abwickler". Der jüngste ist 58. Dazu 3 Angestellte im Teilzeitbereich.
    Nachdem was ich bislang gehört habe, funktioniert wohl noch vieles nicht - was wieder zu erwarten war.
    Ich denke auch, das sofern keine ausdrücklichen Regelungen bestehen, zumindest zunächst der Notar einiges an Hilfsarbeiten selbst erledigen muss. Sicherlich kann man sich auch nun auf den Standpunkt stellen: Ist nicht amtsangemessen, aber in der Praxis wird dieses Denken wohl nicht viel weiterhelfen - ausserdem könnte dann die Gegenseite argumentieren "zunächst nur zeitlich befristet" und somit beamtenrechtlich irrelevant.
    Ich kenne auch ein Nachbar-AG, bei welchem sich die Richterschaft ganz explizit gefreut hat, das die Notare nun im AG quasi unter Aufsicht sitzen. Da kommt wohl der Futterneid durch, weil Ri. nunmal im höheren sitzen und weniger im Monat hatten
    Die GVs lässt man dort im wesentlichen in Ruhe, weil die Richterschaft schon weiß, mit welchem "Klientel" man dort oftmals zu tun hat... Ich habe nichts gegen die Notare, die sind alle recht freundlich und ich habe sicherlich gelegentlich Fragen zu Nachlass und Grundbuchsachen, in welchen ich nur rudimentäre Kentnisse habe.

    Älbler: Ob Du für eine etwaige Schulung Zeit hast oder nicht, interessiert Deinen (unseren) Dienstherrn eher nicht. Da heißt es Hintern zu und durch. Was glaubst Du, was in unserem Bereich schon alles nicht funktionert hat. Da hatte ich bzw. wir 0,00 Ansprechpartner.
    Die Vorschriften kamen und alles musste zeitintensiv -auch am Wochenende- durchexerziert werden. Das hat teilweise Monate gedauert. Und wen hat das Engagement interessiert? NIEMAND. Von oben kam entweder kein Feedback oder aber nur allegemeine Hinweise, die einem nicht besonders weiterhelfen. Da hieß es dann teilweise: Sollen die Gerichte entscheiden, wir warten die Rspr.
    ab.... - nur wie lange dauert das?
    Ich vergleiche das manchmal mit -im weiteren Sinne- der sozialistischen Planwirtschaft: Alles muß fertig werden, alles muß laufen.
    Ergebnis/Qualität: Nicht so wichtig. Akte ist erledigt....und Statistik muss stimmen.

  • Es ist kein Problem, die bewährten Wordvorlagen weiterzunutzen, das wäre mir viel lieber, allerdingswird die Arbeit außerhalb forumStar mit Word statistisch nicht erfasst und wird so angesehen, als wenn man nichts gearbeitet hätte. Bei NOAH wurde die Statistik eben nachträglich ergänzt, auch wenn man den Fall mit Word außerhalb NOAH bearbeitet hat


    Man kann natürlich eine Word-Vorlage nehmen, die 100% des Schreibens abdeckt. Dann ist ForumStar nutzlos, u.a. mit den von Dir beschriebenen Effekten.

    Ich meinte es anders: Ich arbeite in ForumStar, mache dort z. B. einen Brief, und (nur) für den Text des Briefes (also zwischen "sehr geehrter Herr ..." und "Mit freundlichen Grüßen" nehme ich meine Vorlage aus Word.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich arbeite in ForumStar, mache dort z. B. einen Brief, und (nur) für den Text des Briefes (also zwischen "sehr geehrter Herr ..." und "Mit freundlichen Grüßen" nehme ich meine Vorlage aus Word.

    Und hier kämpfe ich mit dem Problem, dass entweder die Altakte bzw. Beteiligte oder der Empfänger des Schreibens in forumSTAR noch nicht erfasst sind und ich -Mängel Berechtigung zur Datenerfassung- somit das Schreiben in forumSTAR nur verfügen kann und die Serviceeinheit mit dem Ausdruck des Schreibens ebenso wenig wie mit der Aktenerfassung nachkommt.

    Selbst die Eingangsgeschäftsstelle kämpft noch mit massiven Erfassungssproblemen.

  • Die Bezirksnotare sind - wie vorher auf den Notariaten - bei den Amtsgerichten - Betreuungsgericht - für alles zuständig, ausgenommen für Anordnung von freiheitsentziehenden Maßnahmen und Unterbringung.
    Die Bezirksnotare sind also teilweise für Aufgaben des Richters, z.B. Bestellung eines Betreuers, und ganz für die Aufgaben des Rechtspflegers zuständig.
    Die Angestellten auf den Notariaten wurden nach Eingruppierung eingesetzt- wie dies überall der Fall ist. Wie gesagt, hatte eine E8 oder E9 Angestellte zu 50 bzw. 60% - nach Vorgabe des OLG - Personalabteilung - schwierige Geschäfte unterschriftsreif vorbereiten müssen oder soweit möglich, selbst erledigen müssen. Eine andere Arbeitsvergabe war nicht zulässig. Eine Rechnungsprüfung gehörte zu den einfachen Tätigkeiten einer Angestellten. Ohne die dargestellte Mithilfe der Angestellten hätten dieNotariate nie solange erfolgreich betrieben werden können, deren Abschaffung allein politisch gewollt war, das aufgelöste System ist unschlagbar.
    In Bayern machen z.B. externe Prüferdie Rechnungsprüfung.
    Übrigens: E 8 bzw. E9 entspricht einem Rechtspflegergehalt.
    Auch noch interessant: Die Angestellten auf den Notariaten mussten auf den Gebieten Notariat,Grundbuchamt, Nachlassgericht, Betreuungsgericht und Notariats- und Gerichtskosten gleich fit sein, da das Notariat alle diese Bereiche abdeckte. Da ist ja das, was von den Amtsgerichten von den Angestellten bei gleicher Bezahlung verlangt wird, gerade zu lächerlich.
    Wenn man jetzt mit einem solchen Korsett wie forumStar arbeiten soll, ist das von vorneweg zum scheiternverurteilt. So arbeitet man nirgends. ! Ausgenommen bei den zentralenGrundbuchämtern.

    vgl.

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…056#post1132056

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…984#post1131984

  • Mich wundert es, dass die Rechtspfleger sich diese Realität solange haben gefallen lassen.

    Wenn jedes zentraleGrundbuchamt in Ba-Wü mit dieser arbeitsweise derzeit ca. 10.000 Rückstände angehäufthat, wird es bei uns bald gleich aussehen


  • Entgegennahme Rechnungslegung

    Ich höre schon die Aufschreie. :)

    Das hab´ ich absichtlich so geschrieben...


    Übrigens:
    Wer (GV oder Entscheider) ist eigentlich selbständig verantwortlich für
    - ZTR
    - Lebensermittlung § 351 FamfG
    - Verzeichnis Betreuervergütung/Aufwandsersatz aus Staatskasse
    - Jahresgebühren Betreuung?

  • Übrigens:
    Wer (GV oder Entscheider) ist eigentlich selbständig verantwortlich für
    - ZTR
    - Lebensermittlung § 351 FamfG
    - Verzeichnis Betreuervergütung/Aufwandsersatz aus Staatskasse
    - Jahresgebühren Betreuung?

    M.E.:

    -ZTR - Serviceeinheit
    - Testamentsverwahrung - Entscheider, da nicht auf UdG übertragen
    - Betreuervergütung - über forumSTAR Serviceeinheit (Freigabe 1)
    - Jahresgebühren - Serviceeinheit als Kostenbeamte.

    So hab ich unsere bisherigen Ansagen verstanden

    Zur Betreuervergütung: unsere Bezirksrevisorin verlangt, dass ein Entscheider sich den Vergütungsantrag anschaut. Wir werden wohl auf dem Antrag als Entscheider dem Vermerk anbringen (müssen): antragsgemäß entschädigen.

  • Unsere Bezirksrevisorin lies beim Notariat zu, dass die Betreuervergütungen aus der Staatskasse von einer Angestellten völlig selbständig geprüft und ausbezahlt wird (entsprechende Regelung gibt es im LHG).

    Weitere interessante Frage:

    1. Laut Anweisung des JM haben urkundenverwahrende Amtsgerichte - ohne weiteren Grund - alle übernommen Urkunden danach durchzusehen, ob sie nichtregistrierte erbfolgerelevante Urkunden enthalten.

    2. Infolge der teilweisen Falschregistrierungen im ZTR müssen jetzt nach dem neuen JM Erlass bei jedem Sterbefall wiederum alle übernommen Urkunden danach durchgesehen werden, ob sie nicht registrierte erbfolgerelevante Urkunden des Erblassers enthalten.

    Wer ist hierzu zuständig ? Geschäftsstelle oder Rechtspfleger ?

    - Verzeichnis Betreuervergütung/Aufwandsersatz aus Staatskasse ? Ist damit das Zählblatt gemeint ? Wir dies nicht autom. von FS geführt ?

  • vgl:


    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…079#post1132079


    Der Threadstarter bezog sich aber ausdrücklich auf vorbereitende Tätigkeiten. Dass hier aus dem Rahmen fallende Sachverhalte wie die auch erwähnte Rechnungsprüfung durch Geschäftsstellenmitarbeiter außen vor sind, ist natürlich klar.

    In der Entgeltordnung zum TV-L sind vorbereitende Tätigkeiten als ein Beispiel für sog. schwierige Tätigkeiten genannt:
    Zitat von [FONT=&amp]Protokollnotiz Nr. 3 g zu Ziff. 12 Entgeltordnung TV-L[/FONT]

    die unterschriftsreife Vorbereitung von Beschlüssen und Verfügungen sowie die Anordnungen für Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger, die Vorprüfung von Klagen und Anschuldigungsschriften, Anträgen sowie Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen in Gerichtsverfahren (Spruchkörperzuständigkeit, Ermittlung des Berichterstatters, Fristwahrung, Beweisangebote in patentgerichtlichen Verfahren u.Ä.), die Überprüfung fristgebundener Gebührenzahlungen in patentgerichtlichen Verfahren,
    Demnach waren sich die Tarifvertragsparteien offenbar darüber einig, dass es sie geben kann, auch wenn das hier in Abrede gestellt wird.

    Umsetzung z.B.:
    Zitat von [FONT=&amp]§ 4 Abs. 2 lit. a GStO NRW[/FONT]
    Zu den Aufgaben der Service-Einheit gehören auch die Fertigung von Beschluss- und Verfügungsentwürfen einfacher Art

    Zitat von [FONT=&amp]§ 8 S. 1 GOV Niedersachsen[/FONT]
    Die durch Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder im Interesse des Geschäftsbetriebs behördenintern der Geschäftsstelle übertragenen Aufgaben einschließlich der Aufgaben der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gemäß § 153 GVG und die Aufgaben der Kostenbeamtin oder des Kostenbeamten (§ 1 Kostenverfügung) werden vom mittleren Dienst wahrgenommen, soweit sie nicht dem gehobenen Dienst vorbehalten sind ...
    Die Geschäftsstellenanordnung für BaWü scheint online nicht frei verfügbar zu sein. Selbst wenn es dort bisher keine zu den genannten Beispielen vergleichbaren Regelungen geben sollte, muss das keinen Dauerzustand darstellen. Nichts ist so einfach zu ändern wie eine Verwaltungsvorschrift.

    An den sog. schwierigen Tätigkeiten hängt übrigens auch die Eingruppierung: EG 5 keine, EG 6 mindestens 1/5, EG 8 mindestens 1/3, EG 9 nur schwierige Tätigkeiten. Wenn das für den Einsatz des ehemaligen Notariatspersonals bei den Gerichten nicht umgesetzt wird, könnte das eines Tages dazu führen, dass der Landesrechnungshof sich der Angelegenheit annimmt.

  • Wo bitte findet man eine E8 oder 9 Angestellte auf dem AG?
    Ich kenne keine und die -für meine Begriffe gut ausgebildeten der Notariate- hat man mehr oder weniger abgebaut - die fehlen jetzt wohl bitter. Der Landesrechnungshof - der hat ein Rügerecht. Punkt. Der vor kurzem verabschiedete Präsident war vorher MD im Finanzministerium... punkt.. punkt...

    Und Verwaltungsvorschriften kann man sicherlich ändern/erlassen, nur ob sich nachher wieder alle daran halten, steht auf einem anderen Papier. Wenn dem Direx in der Praxis seine Geschäftsstellen ausfallen, weil sie nunmal krank werden, bringt das Dir wohl auch nichts. (Zur Erinnerung auch in diesem Bereich gehen 2020+ viele ab, die wohl nicht mehr viel zu verlieren haben...)
    Dann bleiben die Akten liegen, die Berge werden höher, Beschwerden kommen und spätestens dann wird umgedacht... auch möglichweise zu Ungunsten der "Entscheider"... denn die Behörde hat ja handlungsfähig zu bleiben.

    Das mit dem Hirn abschalten aus dem anderen Thread möchte ich jetzt mal unkommentiert lassen - nur so viel: An möglicher Arroganz ist schon so mancher zugrunde gegangen. Ich fände es deutlich wichtiger, Teamfähigkeit zu beweisen - alles offenzulegen, anzusprechen und versuchen gemeinsam Lösungskonzepte -zumindest für "seine" Dienststelle zu erarbeiten (und falls das nicht funktioniert, wenigstens fürs eigene Referat..)

  • ...
    Übrigens: E 8 bzw. E9 entspricht einem Rechtspflegergehalt.
    Auch noch interessant: Die Angestellten auf den Notariaten mussten auf den Gebieten Notariat,Grundbuchamt, Nachlassgericht, Betreuungsgericht und Notariats- und Gerichtskosten gleich fit sein, da das Notariat alle diese Bereiche abdeckte. Da ist ja das, was von den Amtsgerichten von den Angestellten bei gleicher Bezahlung verlangt wird, gerade zu lächerlich. ...

    Zwischen E8/E9 und A9 liegen durchschnittlich betrachtet 600€ netto, das eine sind die Spitzenämter (E8/E9), das andere (A9) das Einstiegsamt. Kann man hier nachrechnen: http://oeffentlicher-dienst.info/
    Im Service der Notariate gab es sehr wohl Spezialisierungen. Dass eine Angestellte alles machen und können musste, fand man eher bei kleinen Notariaten, das selbe gilt aber auch für kleinere Amtsgerichte.

    Wo bitte findet man eine E8 oder 9 Angestellte auf dem AG? ...

    In der Verwaltung, im Grundbuchamt, in den Nachlass- und Betreuungsabteilungen, in größeren Familienabteilungen usw.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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