Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Da Justus ( nehme ich an ) von der Reform "stark" betroffen ist, stellt sich für ihn sicher die Frage , ob er im Landesdienst bleibt oder freiberuflicher Notar wird.
    Für die Notare , die im Landesdienst bleiben , und zu den Amtsgerichten wechseln ( müssen ) , ist anscheinend geplant , dass sie bei den FGG-Abteilungen als Betreuungs- bzw. Nachlassrichter tätg werden können.
    Natürlich mit niedrigerem Gehalt als ein Richter.;)

    Ob das durchgeht , bleibt abzuwarten , da hierfür Bundesgesetze zu ändern sind.
    Schließlich fehlt den ( württembergischen ) Notaren/Notarvertretern die Befähigung zum Richteramt !

  • Schließlich fehlt den ( württembergischen ) Notaren/Notarvertretern die Befähigung (aber nur auf dem Papier) zum Richteramt !




    ;);)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • In der Tat bin ich von der Reform direkt betroffen. Da derzeit noch kein Konzept vorliegt was aus uns werden soll, wenn wir beim Staat bleiben würden/müssen, ist die ganze Sache derzeit mehr als unbefriedigend. Da das Land soviel wie möglich von uns los werden will, wird das Angebot mit Sicherheit nicht sehr attraktiv sein. Zum Glück sind es ja noch beinahe 10 Jahre. Erst wenn alles schwarz auf weiß in Gesetzesform vorliegt, kann man sich Sorgen machen. Wobei das freiberufliche Notaramt natürlich seine Vorzüge hat.

  • Justus,

    ich glaub nicht , dass Du noch ca. 10 Jahre Zeit hast.;)
    Zwar soll die Reform insgesamt erst zum 1.01.2018 ( vollständig ) umgesetzt werden.
    Bereits zum 1.01.2016 sollen jedoch die Notariate in
    eine "Beurkundungsabteilung" und in eine FGG-Abteilung ( Grundbuch,Nachlass,Betreuung ) aufgespalten werden.
    Hintergrund ist wohl , dass damit einerseits der Übergang zum freien Notariat erleichtert werden soll und zum anderen der Wechsel des wichtigeren ( :D ) Restes zum Amtsgericht vollzogen werden kann.
    Und dann ist ja wohl klar , wer von den Notaren zur FGG-Abteilung kommt; nämlich diejenigen, die im Landesdienst bleiben wollen.
    Für die badischen Notare ( diesmal mit Befähigung zum Richteramt auch auf dem Papier ;) ) , stellt sich die Situation noch mal anders dar, weil diese auch Richter oder Staatsanwalt ( wieder ) werden können.
    Abgesehen davon wird man für solche Jahrhundertreformen hinreichende Sicherheit in der Personalplanung verlangen, sodass das Thema wesentlich früher bei den einzelnen Notaren auf den Tisch kommt.

    Und man darf auch nicht vergessen
    , dass von dem Ganzen auch hunderte von Angestellte u. mittleren Beamten ( diese eher in Baden ) betroffen sind.

  • Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten
    Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    (Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg)


    Ich sollte daher besser die Finger von der Tastatur lassen.

    Aber:

    Drei LG-Bezirke in ein Grundbuchamt, das am Rande der Welt angesiedelt ist?
    Wo sollen die Rechtspfleger und die übrigen Bediensteten herkommen?
    Wie viele braucht man davon?
    Ist Heimarbeit zulässig?
    Und so weiter.

    Ich glaube, in den nächsten Jahren wird in Nordbaden und der Kurpfalz (und nicht nur dort) eine Welle von Versetzungsgesuchen anrollen, denn wer fährt schon gern 150 km am Tag, nur weil er GB liebt.

    Nichts gegen Badisch-Sibirien, aber diese Standortwahl ist aus der Praxis kaum nachvollziehbar.
    Mir kann es egal sein, bis dahin ich im Unruhestand.

  • :zustimm:

    Diese Standortwahl halte ich für gelinde gesagt Schwachsinn. Nicht dass mich das bei unserem Gesetzgeber/Dienstherrn überraschen würde, aber manchmal schafft es unser Dienstherr dann doch mal noch, mich zu überraschen. Hat da eigentlich irgendjemand mal gründlich drüber nachgedacht?
    Da werden kleine Amtsgerichte auf das dreifache ihrer bisherigen Größe aufgeblasen und andernorts die Läden dichtgemacht. Die Mitarbeiter sind offensichtlich nur noch Manövriermasse, die man nach Belieben und willkürlich im Land rumschicken kann. Ich denke es wird unter Umständen schwierig werden, für GB qualifiziertes Personal zu finden, denn attraktiv sind diese Standorte sicherlich nicht.

    Statt hier sinnfreie Politik für strukturschwache Regionen zu betreiben, sollte man sich in der Regierung lieber mal Gedanken drüber machen, ob wir wirklich 108 Amtsgerichte im Land brauchen!

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • @Steinkauz:

    Der vorgezogene Stichtag 1.1.2016 und die damit verbundene Aufspaltung ist mir auch bekannt. Da gibt es aber schon einen deutlicher Mißmut im Stand, da die Folge ja wäre, dass es (Bezirks-) Notare 1. und 2. Klasse geben würde. Dies gefällt nicht allen! Die zwangsweise Entziehung der "Beurkundungsfähigkeit" bei den Kollegen, die nach dem 1.1.2018 bei einer FG-Behörde (wie auch immer die aussehen wird) bleiben müssen (die bei der Bewerbung um eine freiberufliche Stelle keinen Erfolg hatten) schmeckt auch nicht allen. Da werden noch einige Probleme auf das Land zukommen.

    Aber wie schon beschrieben, da es derzeit noch keinen Gesetzes-Entwurf gibt, wie es landesrechtlich durchgeführt werden soll, mache ich mir noch keine Sorgen. Seit Jahrzehnten soll das Bezirksnotariat abgeschafft werden, soll das Vormundschaftsgericht auf die Amtsgerichte übertragen werden, etc., aber nichts ist passiert. Zur Zeit sieht es natürlich so aus, dass das Ende des Bez.-Notariats besiegelt ist, aber bis dahin fließt noch viel Wasser den Neckar runter.

    Die Problematik bei den Angestellten und den mittleren Beamten wurde bisher bei der ganzen Diskussionen eher am Rande behandelt. Vielleicht sollten diese Berufsgruppen ihre Interessen mal deutlich zur Sprache bringen. Es ist mir bisher auch nicht bekannt, dass sich der Stand der Rechtspfleger zum ganzen Thema positiv/negativ geäußert hat.

  • ...
    Ich glaube, in den nächsten Jahren wird ...eine Welle von Versetzungsgesuchen anrollen, ...


    Nichts gegen Badisch-Sibirien, aber diese Standortwahl ist aus der Praxis kaum nachvollziehbar.



    ...

    Diese Standortwahl halte ich für gelinde gesagt Schwachsinn. ... Ich denke es wird unter Umständen schwierig werden, für GB qualifiziertes Personal zu finden, denn attraktiv sind diese Standorte sicherlich nicht.



    Sehe ich genauso.
    Bei der Zentralisierung der Registergerichte im Land wurde bewusst auch Wert auf die Attraktivität der Standorte gelegt; das ist beim GB wohl anders ... :gruebel:

    Andererseits kann die Standortwahl auch finanzielle Gründe haben, denn Fläche auf dem Land zu mieten ist sicher preiswerter als in Ballungsräumen. Das Personal kostet eh gleich viel (ist ja derselbe Arbeitgeber und die Fahrtkosten zahlt jeder selbst). :teufel::mad:

    Statt hier sinnfreie Politik für strukturschwache Regionen zu betreiben, sollte man sich in der Regierung lieber mal Gedanken drüber machen, ob wir wirklich 108 Amtsgerichte im Land brauchen!



    Ich bin -ohne Näheres zu wissen- persönlich überzeugt, dass dies eines der nächsten "Projekte" unserer Landesregierung sein wird ...

  • Statt hier sinnfreie Politik für strukturschwache Regionen zu betreiben, sollte man sich in der Regierung lieber mal Gedanken drüber machen, ob wir wirklich 108 Amtsgerichte im Land brauchen!

    Ich bin -ohne Näheres zu wissen- persönlich überzeugt, dass dies eines der nächsten "Projekte" unserer Landesregierung sein wird ...

    Na hoffentlich.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Es ist mir bisher auch nicht bekannt, dass sich der Stand der Rechtspfleger zum ganzen Thema positiv/negativ geäußert hat.



    Auf die Möglichkeit, wie in anderen Bundesländern Grundbuch-, Nachlass- oder Vormundschaftssachen bearbeiten zu können, würde ich mich freuen. Da fühle ich mich gegenüber den Kollegen in den anderen Bundesländern benachteiligt. De facto wird es aber wohl so sein, dass diese Tätigkeiten und die damit verbundenen begehrten raren Funktionsstellen wohl überwiegend von den Notaren besetzt bleiben werden. Da kommt nicht gerade Freude auf.


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S


  • Die Problematik bei den Angestellten und den mittleren Beamten wurde bisher bei der ganzen Diskussionen eher am Rande behandelt. Vielleicht sollten diese Berufsgruppen ihre Interessen mal deutlich zur Sprache bringen. Es ist mir bisher auch nicht bekannt, dass sich der Stand der Rechtspfleger zum ganzen Thema positiv/negativ geäußert hat.

    Mir ist nicht bekannt, dass diese Berufsgruppen überhaupt angehört wurden.
    Es wurden verschiedene Modelle diskutiert -lt. Gerüchteküche-:
    ein GBA fürs Ländle
    oder 4 GBA's fürs Ländle
    oder ein GBA je LG-Bezirk (also 17)
    oder wie bei INSO 17+4.

    Das jetzt verkündete Modell der Auswilderung ist neu.
    Es ist doch schön, wenn man eine innovative Regierung hat.:D:D:D


    Auf die Möglichkeit, wie in anderen Bundesländern Grundbuch-, Nachlass- oder Vormundschaftssachen bearbeiten zu können, würde ich mich freuen. Da fühle ich mich gegenüber den Kollegen in den anderen Bundesländern benachteiligt. De facto wird es aber wohl so sein, dass diese Tätigkeiten und die damit verbundenen begehrten raren Funktionsstellen wohl überwiegend von den Notaren besetzt bleiben werden. Da kommt nicht gerade Freude auf.

    Spätestens ab 2018 darfst Du voll ran, dann sind die Notare weg von diesem Tisch.
    Möglicherweise bist Du länger unterwegs zum Arbeitsplatz, aber bitte: Schönheit der Arbeit.:)

  • @ online: Schönes Gemälde.
    @ binüber40: Du bist gemein. - Wer weiß wie lange es das Rechtspflegeramt noch gibt. :) Bei den Übernahmequoten in manchen BL blutet die Laufbahn möglicherweise irgendwann aus.

  • Interessant, Interessant! Und niemand löst die eigentlichen Probleme in Ba-Wü!
    1. 108 Amtsgerichte !!!(vom Mini-AG(1-Richter-AG) bis zum Riesen-AG). Strukturreform notwendig!! Pssst, aber nicht weiter sagen, sonst kommt man noch auf die richtige Lösung. Mittelgroße noch steuerbare Einheiten, z.B. je Landkreis 1 AG, bei hoher Einwohnerzahl auch weitere, z.B. 2 AGs.
    2. Und dann entscheiden, wo die Grundbuchämter ihren Sitz haben sollen (nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten -zu was hat man denn hier NSI!).

    Und jetzt wieder vergessen, es sind ja Problemchen im Musterländle!

  • NSI- das wurde uns als Wundermittel verkauft.
    Inzwischen ist bekannt, dass die Kiste an der Wand steht, nur zugeben will es keiner.


  • Spätestens ab 2018 darfst Du voll ran, dann sind die Notare weg von diesem Tisch.
    Möglicherweise bist Du länger unterwegs zum Arbeitsplatz, aber bitte: Schönheit der Arbeit.:)



    Ich meinte natürlich diejenigen Notare, die dann im Staatsdienst bleiben. Glaubst Du, die machen dann Kostenfestsetzung und lassen mich ran ans Grundbuch? Ganz abgesehen davon, dass ich dann auch schon etwas in die Jahre gekommen bin und auch Schwierigkeiten beim Einstieg in die Materie haben werde/würde.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Hä: Die werden EUCH dann vor die Nase gesetzt, weil Sie ja -hab ich das richtig verstanden- Beamte in der Sonderlaufbahn gehobener Dienst sind.

  • Ich sehe es so wie online. Es wird so kommen, dass die Notare/-vertreter, die im Landesdienst bleiben wollen/müssen, den Rechtspflegern vor die Nase gesetzt werden bzw. die interessanteren Tätigkeiten ausüben werden. Nämlich die Tätigkeiten, für die wir bereits jetzt im FG-Bereich zuständig sind. Ich befürchte, dass diese Situation noch böses Blut schaffen wird.

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