Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Aber nicht bei den baden-württembergischen Nur- und Anwaltsnotaren.


    Dan fährt man halt weiter nach Viernheim oder Ludwigshafen. :nzfass:

    Genau so isses.

    Erst heute wieder habe ich eine Rückmeldung einer Dame erhalten, die Ihre Unterschrift unter einer vorformulieren Bietvollmacht beglaubigt haben wollte und mir mitteilte, dass die Notare in Südbaden ihr erst für den 22.11. einen Termin gegeben hätten. Am 30.11. ist die Versteigerung.

    Am 08.11. einen Termin für den 22.11. für eine Unterschriftsbeglaubigung? Ich finde das einfach unglaublich, ja nachgrade skandalös.

    Habe Ihr geraten hier nach Viernheim zu kommen. Kostet sie zwar 1,5 h Fahrt, aber ich hätte hier sofort 5 Notare, die die Beglaubigung innerhalb von Minuten machen. Und die trotzdem tausend Nummern im Jahr schreiben und nicht am Hungertuch nagen.

    Sorry, aber es wird einfach mal Zeit, dass die Notare in B-W akzeptieren, dass es in B-W bisher nicht anders, sondern einfach viel schlechter als in den anderen 15 Ländern lief.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Künftig habe ich in diesen Fällen gar kein Nachlassverfahren mehr, da außer der Sterbefallanzeige des ZTR und der Sterbefallanzeige des Standesamts nichts in der Nachlassakte liegt. Künftig wird es -so wie wir bisher gehört haben- in diesen Fällen gar keine Nachlassakte mehr geben (nur noch Eintrag im AR-Register und kein Eintrag im VI-er Register).

    Haben wir das so richtig verstanden?

    Grs. sehe das ich ebenso :daumenrau; jetzt kommt das große Aber :

    Wenn
    a.) Grundbesitz ( via Grundbuchabruf ) ermittelt wird und/oder
    b.) noch im Stadium des AR-Verfahrens ein Anruf kommt " Hilfe , ich brauche einen Erbschein"
    werden wir hier künftig ein Merkblatt/ Datenblatt zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages versenden.

    Dass im Falle a.) die Inititiative für einen Erbscheinsantrag auf Terminsbasis vom Antragsteller kommen muss, ist unbestritten.
    Ich sehe aber eine Verpflichtung als Nachlassrechtspfleger, auf ein "richtiges" Grundbuch wenigstens hinzuwirken; dies unabhängig davon , dass die amtliche Erbenermittlung abgeschafft wurde.

  • Grs. sehe das ich ebenso :daumenrau; jetzt kommt das große Aber :

    Wenn
    a.) Grundbesitz ( via Grundbuchabruf ) ermittelt wird und/oder
    b.) noch im Stadium des AR-Verfahrens ein Anruf kommt " Hilfe , ich brauche einen Erbschein"
    werden wir hier künftig ein Merkblatt/ Datenblatt zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages versenden.

    Dass im Falle a.) die Inititiative für einen Erbscheinsantrag auf Terminsbasis vom Antragsteller kommen muss, ist unbestritten.
    Ich sehe aber eine Verpflichtung als Nachlassrechtspfleger, auf ein "richtiges" Grundbuch wenigstens hinzuwirken; dies unabhängig davon , dass die amtliche Erbenermittlung abgeschafft wurde.

    zu a): Haben wir künftig als Nachlassgericht noch einen Grundbuchzugang? Bisher hatten wir ihn nur als Notar. Denn in B.-W- werden ja zwischenzeitlich (ab 1.01.2018) alle Grundbücher nur noch zentral geführt.

    zu b): noch im AR-Verfahren (ohne "Nachlassakte") oder schon im VIer-Verfahren (mit "Nachlassakte")?

  • zu a): Haben wir künftig als Nachlassgericht noch einen Grundbuchzugang? Bisher hatten wir ihn nur als Notar. Denn in B.-W- werden ja zwischenzeitlich (ab 1.01.2018) alle Grundbücher nur noch zentral geführt.

    zu b): noch im AR-Verfahren (ohne "Nachlassakte") oder schon im VIer-Verfahren (mit "Nachlassakte")?

    zu a.) Wieso nicht ? Der Zugang zum Grundbuchabruf muss halt für die Unterstützungskräfte beantragt / eingerichtet werden.

    zu b.) Für ein VI-er Verfahren müsste m.E. mind. ein Termin zur Antragsaufnahme/eV vereinbart/bestimmt sein .
    Eine Vorbereitung des Termins durch ein vorbereitetes und abgespeichertes Protokoll in forumSTAR macht nur mit Reg.zeichen VI einen Sinn und den erfassten
    Beteiligtendaten aus dem zurückgesandten Datenblatt des Antragstellers sowie den Daten aus der ZTR-Mitteilung/Sterbefallsmitteilung .

  • [quote='Wolf','RE: Notariatsreform in Baden-Württemberg'] Nochmal: wenn jemand kommt und ganz schnell eine Ausschlagung braucht, bekommt er die, wenn der Notar da ist. Sogar von Notaren, die in Frankfurter Glaspalästen sitzen.

    Aber nicht bei den baden-württembergischen Nur- und Anwaltsnotaren.


    :wechlach::wechlach::wechlach::wechlach:

    Das was Yarra schreibt, deckt sich eins zu eins mit meinen derzeitigen Erfahrungen.... wenn ich anfangen muss, bei Notaren anzurufen, damit Ausschlagungen aufgenommen werden (in dem speziellen Fall konnte die Ausschlagende nicht zu einem Notar oder Nachlassgericht kommen sondern benötigte eine Beurkundung zuhause), weil die Dame nirgends einen Termin bekommt, dann läuft was ganz gewaltig schief ....

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Haben wir künftig als Nachlassgericht noch einen Grundbuchzugang?

    Das kommt auf dein AG an. Die sind gerade dabei die Anträge zu stellen - oder es zu lassen.

    Wollen wir hoffen, dass sie es dann besser lassen.

    Muss man eigentlich, wenn man als Gericht einen Grundbuchberichtigungsantrag protokolliert neben der Übersendung als Veräußerungsanzeige an das Finanzamt-Grundwertstelle einen Anzeige "auf amtlichem Vordruck" unter Angabe der persönlichen Steueridentnummer übersenden? Oder gilt zumindest das für die anzeigepflichtigen Gerichte nicht?

  • Haben wir künftig als Nachlassgericht noch einen Grundbuchzugang?

    Das kommt auf dein AG an. Die sind gerade dabei die Anträge zu stellen - oder es zu lassen.


    Es wird "überlegt" ob Nachlass- oder Betreuungsgericht einen Grundbuchzugang bekommt?
    Dann kann man ihnen nun wirklich nicht mehr helfen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub


  • Es wird "überlegt" ob Nachlass- oder Betreuungsgericht einen Grundbuchzugang bekommt?
    Dann kann man ihnen nun wirklich nicht mehr helfen.

    Wieso? Haben alle (anderen) Nachlass- und Betreuungsgerichte einen bundes- oder zumindest landesweiten Zugang auf die elektronisch geführten Grundbücher?

    Uns sagte man bisher, wie hätten dieses "Privileg" nur aufgrund unserer Stellung als "Beurkundungs-" Notar. Und deshalb den Zugang auch "nur" landes- und nicht bundesweit.

  • [quote='Yarra','RE: Notariatsreform in Baden-Württemberg wir künftig als Nachlassgericht noch einen Grundbuchzugang?


    Muss man eigentlich, wenn man als Gericht einen Grundbuchberichtigungsantrag protokolliert neben der Übersendung als Veräußerungsanzeige an das Finanzamt-Grundwertstelle einen Anzeige "auf amtlichem Vordruck" unter Angabe der persönlichen Steueridentnummer übersenden? Oder gilt zumindest das für die anzeigepflichtigen Gerichte nicht?

    Ich protokolliere das nicht mehr und händige stattdessen ein Formular auf das direkt ans ZGBA geschickt wird.
    Mitteilung ans Finanzamt macht doch auch das GBA (?) Oder ist mir das was entgangen...

  • Und wie soll ich ohne Zugriff auf ein Grundstücksverzeichnis ermitteln ob Sicherungsbedarf besteht ?
    Manchmal wissen nicht mal die Erben was an Grundbesitz hinterlassen wurde.

    Ihr habt doch auch nur den "normalen" Zugang zum baden-württembergischen elektronischen Grundbuch. Das Sicherungsbedürfnis im angrenzenden Bayern konnte Ihr bislang doch auch nicht ermitteln.

    Und es ist nicht Aufgabe des Nachlassgerichts, den Erben den Nachlass zu ermitteln. War es im übrigen noch nie!

  • Ich protokolliere das nicht mehr und händige stattdessen ein Formular auf das direkt ans ZGBA geschickt wird.


    Wie im restlichen Budnesgebiet halt auch.

    Wenn die verwendete Software das hergibt, sind -aus Freundlichkeit, nicht weil darauf ein Anspruch besteht - Name des Erblassers und Aktenzeichen des NLG schon vorgedruckt. Der Erbe muss dann noch die Gemarkung und die Blattnummer eintragen, unterschreiben und mit dem Erbschein/Eröffnungsprotokoll ab ans Grundbuchamt.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Und wie soll ich ohne Zugriff auf ein Grundstücksverzeichnis ermitteln ob Sicherungsbedarf besteht ?
    Manchmal wissen nicht mal die Erben was an Grundbesitz hinterlassen wurde.

    Ihr habt doch auch nur den "normalen" Zugang zum baden-württembergischen elektronischen Grundbuch. Das Sicherungsbedürfnis im angrenzenden Bayern konnte Ihr bislang doch auch nicht ermitteln.

    Und es ist nicht Aufgabe des Nachlassgerichts, den Erben den Nachlass zu ermitteln. War es im übrigen noch nie!

    Stimmt schon. Damit war/ist aber auch ein Großteil abgedeckt.

    Nee ist mir schon klar. Aber ein vollständiges Nachlassverzeichnis hab ich auch gern.

  • Ehrlich: Ich hab richtig Bammel vor dem 01.01.2018....wobei viele Notariate ja schon ab Anfang/Mitte Dezember zu sind.

    Ich weiß nicht, wie das werden wird....aber chaotisch dürfte noch eine beschönigte Bezeichnung sein.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Am besten , mal die ersten Wochen ( Monate ? ) weder was vom Amtsgericht wollen , noch was erwarten.;)

    Na toll...wenn man in diversen Sachen zum Berufs-Nachlasspfleger bestellt ist, wird das dann ja lustig werden....

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Ich will keineswegs die Situation schön reden: Aber ich gehe davon aus, dass es irgendwie funktionieren wird, weil es funktionieren muss!

    Die Mitarbeiter werden (wieder einmal) den Karren aus dem Dreck ziehen. Zumindest wird das an den meisten Orten so sein. Es wird sehr viel Sand im Getriebe sein. Keine Frage: Leider ist auch (zu) viel unnötiger Sand dabei. Aber "retten" werden es schlussendlich die Beschäftigten in der Justiz.

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