Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Aktueller Fall von mir:

    Erbfall Anfang Mai.
    Testamentseröffnung Mitte Oktober.

    Mai 2018 und Oktober 2018? Du Glücklicher! Ich warte immer noch auf eine im November 2017 beim damaligen Bezirksnotariat beantragte Eröffnung.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich habe in der Regel zwei Terminstage mit je 5 - 6 Erbscheinsterminen wöchentlich.
    Hinzukommen natürlich noch die Ausschlagungen und sonstiges Gedöns.

    Erbscheinstermine werden bei uns so gut wie gar nicht nachgefragt. Fast alle Erbscheinsanträge kommen von Notaren, die zeitnah Termine vergeben.

    Nur die Ausschlagungstermine werden stark nachgefragt. Hier spielen die Kosten eine Rolle. Fast jede Ausschlagung vor einem Notar kommt mit Auslagen und Steuern über EUR 40,00.

  • Ich habe in der Regel zwei Terminstage mit je 5 - 6 Erbscheinsterminen wöchentlich.
    Hinzukommen natürlich noch die Ausschlagungen und sonstiges Gedöns.

    Erbscheinstermine werden bei uns so gut wie gar nicht nachgefragt. Fast alle Erbscheinsanträge kommen von Notaren, die zeitnah Termine vergeben.

    Nur die Ausschlagungstermine werden stark nachgefragt. Hier spielen die Kosten eine Rolle. Fast jede Ausschlagung vor einem Notar kommt mit Auslagen und Steuern über EUR 40,00.

    Erbscheinsanträge von Notaren sind bei uns leider nur Wunschvorstellung. Ich habe durchschnittlich ca. 3 Erbscheinstermine pro Tag.

  • Ich habe in der Regel zwei Terminstage mit je 5 - 6 Erbscheinsterminen wöchentlich.
    Hinzukommen natürlich noch die Ausschlagungen und sonstiges Gedöns.

    Ja so hab ich das damals auch gehandhabt, verteilt aber auf 3 Tage. Jetzt ist es wohl so bei einem großen Amtsgericht in den neuen Ländern, dass nur noch die "schwierigen" Sachen terminiert werden, alles andere ist neben den sonstigen Sachen mittlerweile Laufkundschaft - so ändern sich die Zeiten.

    Was ich in keinem Fall gemacht habe - und da war es mir schon fast egal um mein Pensum und der entsprechend nicht vorhandenen Zeit - Termine zu Ausschlagungs- bzw. Anfechtungserklärungen, geschweige denn zu Testamentsrückgaben zu vergeben! Denn derjenige ist schließlich in dem Moment da, ob er nochmal wieder kommen kann...? Gefährlich...

  • Laufkundschaft habe ich so gut wie nicht. Die "Kundschaft" wird über die vorherige Versendung von Datenblättern gesteuert.
    Nur wenns bei der Ausschlagungsfrist brennt, geht das hier mal ohne Terminvergabe ab.

    Hier in einem ausgeprägt ländlichen Bezirk werden 95 % aller Erbscheine beim Amtsgericht beantragt.

  • :eek:

    Ihr lasst tatsächlich die Personen, die ausschlagen wollen, abtreten und noch einmal wieder kommen?...
    Der Erbe, der den Anfall seiner Erbschaft anfechten möchte, wo eine Geschäftsstelle niemals prüfen könnte, ob die Frist noch ausreichend dazu sei, lasst ihr abtreten?...
    Der Testator, der seine letztwillige Verfügung durch Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung widerrufen möchte, lasst ihr abtreten?

    :eek:

    Naja wenn's dem eigenen Schlaf nicht schadet! ;)

    Wie muss ich mir das mit der Steuerung über Datenblätter praktisch vorstellen?

  • :eek:

    Wie muss ich mir das mit der Steuerung über Datenblätter praktisch vorstellen?

    Wie gesagt ; kaum Laufkundschaft ( beim Rechtspfleger ; bei der Geschäftsstelle sieht das anders aus ) .Das kann natürlich auch mit den langen Wegen im Gerichtsbezirk zusammenhängen ( teilweise einfache Strecke für Publikum 60 km ).
    In der Regel rufen die Leutz an wegen der Datenblätter zur Vorbereitung der Termine.
    Vieles wird auch per Mail verschickt .
    Nach Eingang der Datenblätter ( samt Urkunden für Erbscheine ) erfolgt Terminvergabe ( per Telefon, per Mal oder schriftlicher Ladung ).

  • Nochmal Nachfrage:

    Die füllen dann ein Ihnen zugeschicktes bzw. vor Ort vergebenes Datenblatt aus? Und dann wird katgeorisiert? Also Ausschlagung, Testamentsrückgabe, Erbschein oder wie läuft das?

    In der Regel werden die Datenblätter vom Publikum zuhause ausgefüllt und per Mail oder per Post zurückgesandt.
    Die Testamentherausgabeleute hinterlassen bei der Test.abteilung eine Tel.Nr. oder Mailadresse wegen Terminvereinbarung
    Klar haben Ausschlagungen und Test.rückgaben Vorrang . Da mache ich meistens tel. Termine kurzfristig aus; außer die Ausschlagungsfrist ist noch reichlich lang .

    Wegschicken kommt also kaum vor, da die Leute in der Regel ja vorher gar nicht da waren.;)
    Und wenn jemand am nächsten Tag in Urlaub fliegt , dann bekommt der auch seine Ausschlagung spontan zu Protokoll.
    So was wie z.B. in Rheinland-Pfalz , dass die Leute für einen Erbschein zu Sprechzeiten einfach "aufkreuzen" können , gibts hier nicht.
    So langsam verlassen wir aber den Reform-Thread.....

  • Find ich eigtl nicht, da im Zuge der Reform bei euch solche "Gepflogenheiten" m.E. hervorzuheben sind und - mit Verlaub - auch deutlich kritisiert werden müssen. Nicht nur in Rheinland Pfalz, sondern auch in anderen Ländern ist anzunehmen, dass es dem Dienstleistungscharakter entspricht, dass der Bürger auch während der Sprechzeiten drankommt. Mag das vielleicht noch bei Erbscheinsanträgen hinnehmbar sein, kann es eigtl. nicht angehen, die Leute quasi fernzuhalten bis man meint, Zeit für sie zu haben. Bei allem Respekt vor den tagtäglich zu bewältigenden Sachen aufgrund der Folgen durch die Reform, aber ich als Bürger würde mich wohl nicht "vertrösten" lassen und warten, bis ein Termin einmal frei wird.

  • Find ich eigtl nicht, da im Zuge der Reform bei euch solche "Gepflogenheiten" m.E. hervorzuheben sind und - mit Verlaub - auch deutlich kritisiert werden müssen. Nicht nur in Rheinland Pfalz, sondern auch in anderen Ländern ist anzunehmen, dass es dem Dienstleistungscharakter entspricht, dass der Bürger auch während der Sprechzeiten drankommt. Mag das vielleicht noch bei Erbscheinsanträgen hinnehmbar sein, kann es eigtl. nicht angehen, die Leute quasi fernzuhalten bis man meint, Zeit für sie zu haben. Bei allem Respekt vor den tagtäglich zu bewältigenden Sachen aufgrund der Folgen durch die Reform, aber ich als Bürger würde mich wohl nicht "vertrösten" lassen und warten, bis ein Termin einmal frei wird.

    Wenn ich hier mal kurz reingrätschen darf: man kann es auch anders betrachten. An meinem früheren Gericht gab es zunächst keine Terminsvergaben. Die Leute schlugen während der Sprechzeiten einfach auf. Im Extremfall „stapelten“ sich die Menschen im Flur und waren ungehalten, dass sie so lange warten mussten. Nachdem Termine eingeführt wurden, konnte ich als quasi Außenstehende (die ich nur im „Nachlassflur“ saß und mir mit einer Nachlasskollegin ein Zimmer geteilt, aber Nachlass nicht bearbeitet habe) feststellen, dass die Leute deutlich entspannter waren und die Abläufe viel reibungsloser. Die Rückmeldungen der Bürger waren nach meinem Eindruck überwiegend positiv.
    Terminsvergaben können also durchaus ein Gewinn für beide „Seiten“ sein.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • ...was ich auch nicht bestreiten mag - schließlich ist gerade an kleinen Gerichten durchaus Organisationstalent gefragt, um alles unter einem Hut zu bekommen - bereits auch ohne Reform. Aber wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es dort faktisch keine Sprechzeit, als die Geschäftsstelle bereits die Grenze dafür zieht.

    Wenn ich mir jetzt aber beispielsweise vorstellen wollte, dass ein betagter Testator die Auskunft bekomme, in zwei Wochen wäre zur Rückgabe des notariellen Testaments noch ein Termin frei und dieser Termin erledigt sich bis dahin durch Tod mit der entsprechend erbrechtlichen Folge von selbst....

    Naja wie gesagt, wenn man damit ruhig schlafen kann, sei es drum.

  • Ist nicht vielleicht auch ein Punkt, dass es sich - jedenfalls in Württemberg - um "Nachlass- und Betreuungsgerichte" handelt, die Entscheider also die Hälfte der Zeit mit Betreuung beschäftigt sind, wofür nicht selten Auswärtstermine für Anhörungen nötig sind? Wer in anderen Bundesländern nur Nachlass macht, bleibt immer an seinem Schreibtisch und kann dann spontan die "rechtssuchende Bevölkerung" bedienen.

  • Nochmal Nachfrage:

    Die füllen dann ein Ihnen zugeschicktes bzw. vor Ort vergebenes Datenblatt aus? Und dann wird katgeorisiert? Also Ausschlagung, Testamentsrückgabe, Erbschein oder wie läuft das?

    Die meisten Antragsteller wollen nur einen Termin und wollen wissen, welche Unterlagen benötigt werden. Auch ich habe das Recht, einen Termin in Ruhe vorbereiten zu können.
    Rechtspfleger bzw. Bezirksnotare sind keine Leberkäsweckenverkäufer und das erwartet auch niemand von ihnen.

  • Wenn ich mir jetzt aber beispielsweise vorstellen wollte, dass ein betagter Testator die Auskunft bekomme, in zwei Wochen wäre zur Rückgabe des notariellen Testaments noch ein Termin frei und dieser Termin erledigt sich bis dahin durch Tod mit der entsprechend erbrechtlichen Folge von selbst....

    Die zeitkritischen Sachverhalte sollten doch eigentlich dadurch einzufangen sein, dass eine Regelung getroffen wird, nach der montags bis freitags zwischen 09.00 Uhr und 15.00 oder 16.00 Uhr ein Rechtspfleger/Bezirksnotar anwesend ist, um ggf. als Vertreter für den wegen Anhörungsterminen gerade abwesenden oder verhinderten Sachbearbeiter eine Ausschlagung oder Anfechtung zu beurkunden oder eine Testamentsrückgabe zu vollziehen. Das kann man ja in einem GVP problemlos abbilden. Dann müssen sich halt alle Beteiligten überlegen, wer an welchen Tagen Termine macht und das damit synchronisieren, dass arbeitstäglich ein Mitarbeiter für diese Eilzuständigkeit verfügbar ist.


  • Auch ich habe das Recht, einen Termin in Ruhe vorbereiten zu können.
    Rechtspfleger bzw. Bezirksnotare sind keine Leberkäsweckenverkäufer und das erwartet auch niemand von ihnen.

    Die Ruhe zur Vorbereitung sei jedem zugestanden, sofern sie der Sachverhalt tatsächlich verlangt. Termine zur Erbscheinsverhandlung halte ich immer für sachgerecht.
    Testamentsrückgaben und Ausschlagungen erfordern meines Erachtens allerdings kaum mehr Zeitaufwand, als für die Fertigung der Protokolle nötig sind.

    Ich habe jahrelang Nachlasssachen bearbeitet, bin derzeit jedoch in zwei anderen Sachgebieten tätig.
    Aufgrund personeller Engpässe unserer Nachlassabteilung, habe ich mich derzeit bereit erklärt auszuhelfen und übernehme einen Tag die Beurkundungen der Ausschlagungen. Das ist eine Organisationsfrage.
    Ich halte insofern den Dienstleistungsauftrag für zwingender als meine persönliche Bequemlichkeit.

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