Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Ich weiß, dass Baden meistens als "klein" bezeichnet wird, aber auch das "kleine Baden" kommt nicht mit 64 Amtsnotaren aus. Ich denke, dass es sich hierbei um einen Schreibfehler handelt... es müssten eher 164 Amtsnotare heißen.

    Im übrigen war diese Entscheidung mE zu erwarten. Es war nur eine Frage der Zeit.
    Allerdings wird dies einen ziemlichen Umbruch in der baden-württembergischen Justiz bedeuten, aber auch für die "Kundschaft".:daumenrun

  • Nun hat also das Sterbeglöckchen fürs Amtsnotariat ( endlich ) zu läuten begonnen; auch wenn es noch 11 Jahre lang läuten soll.
    Wie bereits erwähnt wurde , wird dies nicht ohne erhebliche Verwerfungen in der Justiz des Ländles abgehen.
    Grundbuchämter, Nachlass- u. Vormundschaftsgericht ( diese nur in Württemberg ) müssen neu organisiert werden.

    Auf die Rechtspflegerschaft im Land wird dies erhebliche Auswirkungen haben. In Württemberg kommt die Konkurrenz der Bezirksnotare u. Notarvertreter dazu , die nicht privatisiert werden wollen.
    Die Beförderungsstellen der Rechtspfleger könnten "in den oberen Regionen" erst mal blockiert sein.
    Bin mal auf die neuen Amtsbezeichnungen ehemaliger Notare , die nunmehr zum Amtsgericht kommen, gespannt:
    Z.B. "Notarvertreter als Rechtspfleger" ?:gruebel:

  • Bei den beiden OLG-Präsidenten im Ländle
    ist der Entwurf des JuMi über die Notariatsreform eingegangen.
    Dieses Papier soll Mitte November vom Kabinett verabschiedet werden und dann den Verbänden zur Stellungnahme geschickt werden.

    Nach diesem Entwurf sind auch Änderungen von Bundesgesetzen betroffen .
    So sollen Vorschriften der Bundesnotarordnung geändert werden u. §§ 33 , 35 RpflG abgeändert bzw. aufgehoben werden.
    Es ist hier also auch der Bundesgesetzgeber gefragt.

    Derzeit erscheint mir aus Standessicht wichtig , dass der Vorbehalt in § 35 RpflG vom Einsatz von Rechtspflegern beim badischen Notariat aufgehoben wird.
    Nach den Vorstellungen des JuMi sollen daher sp. ab 2009 auch im württembergischen Notariat Rechtspfleger eingesetzt werden können.

    Diese könnten dann z.B. dort Vormundschaftssachen bearbeiten ( allerdings beim Notariat und nicht beim Amtsgericht ! ) , bis spätestens 2018 das letzte Notariat dem zuständigen Amtsgericht "zugeführt" wurde.

    Angeblich soll dies auch Auswirkungen auf die Einstellungspolitik für Rpfl.anwärter haben.
    Wenn ich aber seh, wie wenig Anwärter dieses Jahr übernommen wurden....

  • Da bin ich mal gespannt wie der Entwurf aussehen wird. Die Vorstellungen des JuMi Rechtspfleger beim Notariat einzusetzen, finde ich gut, kann aber auch ruhig schon 2008 sein. Die Stelleneinsparungen / der Personalmangel beim Notariat macht uns schwer zu schaffen.

  • Wenn man berücksichtigt , wie lange der Bundesgesetzgeber für die Änderung der BNotO gebraucht hat , damit im badischen Rechtsgebiet 25 "freie Notarstellen" geschaffen werden , darf man sich getrost auf 2009 einstellen.

    Wie siehts denn eigentlich mit der Notarakademie für die Bezirksnotare in Stuttgart aus ?
    Wird die demnächst geschlossen bzw. bildet sie noch Nachwuchs aus ?
    Nach dem Gesetzesentwurf soll die Akademie in die Selbstverwaltung durch die Notarkammer übergehen .

  • 2007 wurden Notaranwärter noch eingestellt, die 2012 ihre Prüfung machen werden. Wie es nächstes Jahr aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Zu empfehlen wäre jedoch, die Ausbildung einzustellen. Einem jungen Menschen nahezulegen den sterbenden Beruf eines Bezirksnotars zu erlernen, den dieser vielleicht nie ausüben kann....na ja ich weiß nicht. Die restlichen Aufgaben der Notarakademie (Fortbildung, etc.) der Notarkammer zu übertragen erscheint sinnvoll.

    Nach meiner Kenntnis dürfen die 25 badischen Notarstellen zur Zeit nicht besetzt werden.

  • Die Homepage der Notarakademie Baden-Württemberg lässt verlauten, dass ab 2008 aufgrund der Strukturreform keine Notaranwärter mehr eingestellt/ausgebildet werden. Tja, die Würfel sind gefallen.

  • @ultima ratio: "Klugscheissgenerator" an: Gesagt haben das nicht die Römer, sondern Cäsar, als er den Rubikon mit seinem Heer überschritt. Außerdem sagte er korrekt: "Der Würfel ist gefallen" (alea iacta est ) bzw. nach anderen Quellen:" Gefallen(Geworfen) ist der Würfel" (Iacta alea est.)"Klugscheissgenerator aus".

  • @Amun: "Klugscheissgenerator" an: Gesagt hat er nicht alea iacta est, sondern "ἀνερρίφθω κύβος", was "alea iacta esto" entspräche. "Klugscheissgenerator aus".

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Und ich muss wieder einmal zerknirscht feststellen: Einer der (vielen) Fehler meines Lebens war, dass ich in der siebenten Klasse auf dem Gymnasium Französisch statt Latein gewählt habe:(

    Aber irgendwann werde ich das nachholen:daumenrau

  • Und ich muss wieder einmal zerknirscht feststellen: Einer der (vielen) Fehler meines Lebens war, dass ich in der siebenten Klasse auf dem Gymnasium Französisch statt Latein gewählt habe:(

    Aber irgendwann werde ich das nachholen:daumenrau

    Leider ist der Mensch nie zufrieden. Mit Latein schielt man dann zu den Altgriechen und denkt: Mensch, das wär doch auch was gewesen! Oder mit Schwedisch würde man auch gern gleich noch Dänisch können usw.

    In der Wirtschaftswissenschaft heißt das, glaube ich, "Annahme der Nichtsättigung".

  • Ooch, ich bin ganz zufrieden. Und wer ist schon perfekt. Ich bin eher das gegenteilige Beispiel. Aber im Grundsatz hat Titus natürlich schon recht. Vespasian wäre stolz auf ihn.
    @Titus: Ich habe dich sofort erkannt mit deinem Passbild.:D

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