Pfändung - ursprünglicher Titel aufgehoben

  • Hilfe, ich mach gerade Notvertretung in Vollstreckungssachen und hab Vollstreckung noch nie gemacht.

    Mir wurde jetzt ein Beschluss eines Amtsgerichts vorgelegt (lediglich per Fax), in dem der Vergleich aus dem gepfändet wird dahingehend abgeändert wird,d ass der Antragsgegner ab April 2013 keinen Unterhalt mehr schuldet.
    Ein Antrag dazu liegt nicht vor.

    Ich hätte jetzt grundsätzlich erstmal die Pfändung einstweilen eingestellt, einen Antrag gefordert und die Ausfertigung gefordert...

    Hab aber grad keinen Plan nach welchem § ich evt. die Pfändung aufheben kann oder wie oder was...

    Bitte um Hilfe... stehe total auf dem Schlauch...

  • Ok, danke... ich wollt mich nur nicht unnötig in die Haftung setzen ;) ich schreib den Schuldner an, dass er Antrag stellen und Ausfertigung beibringen muss.

  • ME verlangt § 775 keinen Antrag. Ebenso wie die Löschung im Schuldnerverzeichnis nach § 915a II.
    Aber eine Ausfertigung muss es schon sein.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!