Hilfe, ich mach gerade Notvertretung in Vollstreckungssachen und hab Vollstreckung noch nie gemacht.
Mir wurde jetzt ein Beschluss eines Amtsgerichts vorgelegt (lediglich per Fax), in dem der Vergleich aus dem gepfändet wird dahingehend abgeändert wird,d ass der Antragsgegner ab April 2013 keinen Unterhalt mehr schuldet.
Ein Antrag dazu liegt nicht vor.
Ich hätte jetzt grundsätzlich erstmal die Pfändung einstweilen eingestellt, einen Antrag gefordert und die Ausfertigung gefordert...
Hab aber grad keinen Plan nach welchem § ich evt. die Pfändung aufheben kann oder wie oder was...
Bitte um Hilfe... stehe total auf dem Schlauch...