Erledigungsdauer Kroatien

  • Gibt es Erkennntnisse über die Erledigungsdauer betreffend eine Zustellung in Kroatien.
    Ein Zustellungsersuchen wurde bereits im März 2013 ohne jeder Reaktion übersant.
    Ist eine Erledigunserinnerung sinnvoll?

    Einmal editiert, zuletzt von RoryG (25. September 2013 um 11:37)

  • Kroatien hatte ich noch nicht. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Beim hiesigen Gericht ist innerhalb der letzten 12 Jahre lediglich in einer Zivilsache ein Zustellungsantrag für die Zustellung in Kroatien gefertigt worden.
    Der Zustellungsantrag aus 2003 wurde innerhalb von 3 Monaten erledigt.

    Kroatien ist seit 01.07.2013 neues Mitglied der EU.
    Ab 01.07.2013 ist der der Zustellungsantrag mit dem EU-einheitlichen Formblatt nach der VO (EG) Nr. 1393/2007 zu stellen.

    Möglicherweise liegt die Nichterledigung des Zustellungsantrags daran, dass die alten Anträge nicht mehr erledigt werden, sondern nur noch Anträge mit dem EU-einheitlichen Formblatt nach der VO (EG) Nr. 1393/2007.
    Möglicherweise fehlt es in Kroatien an einer Regelung für die Übergangszeit, so dass die Behörden in Kroatien nicht wissen, ob sie den Antrag noch erledigen können oder - unter Hinweis auf die Antragstellung nach der VO (EG) Nr. 1393/2007 - unerledigt zurücksenden müssen.

    Über die Gründe für die Nichterledigung des Zustellungsantrag kann daher nur spekuliert werden.

    Ich würde daher ggfs. für den Eingang der Erledigungsstücke eine neue Frist von 3 Monaten notieren.
    Falls die Erledigungsstücke auch dann nicht eingegangen sein sollten, ist ggfs. ein neuer Zustellungsantrag mit dem EU-einheitlichen Formblatt zu fertigen.

  • Habe gerade meine Kroatienakte wieder auf dem Tisch. Zustellungsersuchen war erstmals am 03.11.2009 und zugestellt wurde von den kroatischen Behörden am 24.05.2012. Hatte mir in der Zwischenzeit mit öffentlicher Zustellung beholfen, da nach § 185 Nr. 3 ZPO die Zustellung gem. der Kommentierung von Zöller als nicht möglich gilt, wenn seit dem Rechtshilfeersuchen mehr als 6 Monate vergangen sind.

    Hoffe das hilft Dir.:)

  • Zum Diskussionsbeitrag Nr. 7:

    Die Zustellung durch öffentliche Zustellunghalte ich zumindest für anfechtbar.
    Dies kann u. a. in der grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung zu einer Aufhebung des Schuldtitels und zu erheblichen Mehrkosten für die Gläubigerpartei führen;

    Unmöglich war die Zustellung im Ausland nicht, was allein die Tatsache belegt, dass die Zustellung - wenn auch erst nach 1 Jahr - ausgeführt worden ist.
    Wenig Aussicht verspricht eine Zustellung in Kroatien nicht, da diese ja bei zumindest einem anderen Gericht innerhalb einer Frist von 3 Monaten erfolgt ist.
    Von der Anwendung des § 185 Zi. 3 ZPO sollte man m. E. daher nur in Ausnahmefällen Gebrauch machen.

    Ob die Voraussetzungen für die Bewilligung der öffentlichen Zustellung vorliegen, entscheidet zudem letztlich der zuständige Richter bzw. der zuständige Rechtspfleger.

    5 Mal editiert, zuletzt von rolli (26. September 2013 um 12:16)

  • @Rolli Nach meiner Rechnung hat es von Anfang November 2009 bis zur Zustellung Ende Mai 2012 nicht 1 Jahr, sondern 2 1/2 Jahre gedauert oder überseh ich da was? Die Fundstelle im Zöller 27. Auflage 2009 § 185 Rn 5 unter Verweis auf 5 verschiedene Entscheidung in der Rechtsprechung ist eigentlich eindeutig.

    Vielleicht reden wir auch nur aneinander vorbei. Die Zustellung ist zwar rein faktisch möglich, die Unmöglichkeit der Zustellung i. S. v. § 185 ZPO wird aber bei einer Verzögerung der Zustellung von mehr als 6 Monaten durch die oben genannte Fundstelle / Rechtsprechung einfach fingiert / angenommen.

    Mir ist daher nicht bange vor einer möglichen Anfechtung. Soll sie doch kommen :D

    Ich hab mich jedenfalls als der zuständige Rechtspfleger dafür entschieden. Letztlich kann es in meinem Fall dahingestellt bleiben, da ich als Notnagel immer noch die spätere formal korrekte Auslandszustellung in der Akte habe.

    Für den hier im Thema diskutierten Fall muss der Kollegen in jedem Fall erst die von Dir zu #6 dargestellte Zustellung versuchen und dann warten, bevor er an eine öffentliche Zustellung auch nur denken kann.

  • Danke, für die rege Beteiligung. Ein seit vielen Jahren pensionierter Kollege hat mir immer wieder erklärt, es sei sinnvoll, die Akten der Erledigung entgegenreifen zu lassen (und nicht in hektisches Arbeiten zu verfallen).
    So jetzt auch hier.
    Das Ersuchen wurde am 11.03.2013 von der Prüfungsstelle weitergeleitet. Gerade hat mir die Kollegin die Antwort geschickt. Das kroatische JM teilt in englischer Sprache mit, dass das Ersuchen aus den Gründen des in kroatischer Sprache abgefaßten beigefügten Schreibens des örtlichen Gerichts nicht erledigt werden konnte.

  • Ich hänge mich hier mal dran:

    Ich muss ne Klage per Einschreiben/Int. Rückbrief nach Kroatien zustellen.

    Gibt's Erfahrungen, wie lange da so ein Einschreiben unterwegs ist ?

  • Bei meinen Erfahrungen mit den Ostblockstaaten solltest du gute 5-8 Werktage einplanen.
    Dann bist du aber auf der sicheren Seite!

  • Der Rückschein braucht allerdings meist etwas länger, um zurück zu gelangen. Ich mach mir da meistens eine 6-8-Wochen-Frist (die nie ganz ausgeschöpft wird)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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