Hallo alle zusammen,
ich brauche dringend eure Hilfe und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand antwortet würde.
Und zwar schreibe ich ab nächster Woche mein Staatsexamen und lerne gerade Nachlassrecht.
Dabei bin ich über die Spezialfälle der Adoption gestolpert und verstehe nichts mehr.
Kann mir vllt jemand erklären, wann ich welches Recht, ggf. mit welcher Übergangsvorschrift, anwende?
Also Adoption bis 31.12.1976, ab 01.07.1977 und ab 01.07.1998? Minderjährigen- oder Volljährigenadoption?
DDR-Recht?
Ich würde das alles sehr gerne verstehen und bin über jede Hilfe wirklich dankbar.
Ganz lieben Gruß
-VoiCeLeSs-