Hilfe, Adoption!

  • Hallo alle zusammen,

    ich brauche dringend eure Hilfe und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand antwortet würde.
    Und zwar schreibe ich ab nächster Woche mein Staatsexamen und lerne gerade Nachlassrecht.
    Dabei bin ich über die Spezialfälle der Adoption gestolpert und verstehe nichts mehr. :(

    Kann mir vllt jemand erklären, wann ich welches Recht, ggf. mit welcher Übergangsvorschrift, anwende?
    Also Adoption bis 31.12.1976, ab 01.07.1977 und ab 01.07.1998? Minderjährigen- oder Volljährigenadoption?
    DDR-Recht?

    Ich würde das alles sehr gerne verstehen und bin über jede Hilfe wirklich dankbar.

    Ganz lieben Gruß

    -VoiCeLeSs-

  • Versuche dir morgen mein Vortragsskript dazu zu geben...bitte Geduld.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Soeben per PN erledigt :D

    ...über eine Rückmeldung, ob es "verständlich" ist, würde ich mich freuen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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