Mutter und Sohn sind in Erbengemeinschaft Eigentümer eines Grundstücks; für den Anteil der Mutter ist der Sohn Nacherbe. Die Mutter ist gestorben und allein vom Sohn beerbt worden.
Wenn der Sohn jetzt im Zuge eines Verkaufs die Löschung des Nacherbenvermerks bewilligt, kann diese Eintragung doch mit dem Wert "0" angesetzt werden, da der Vermerk doch gegenstandslos gewesen sein dürfte, das der Nacherbe auch gleichzeitig Erbe der Vorerbin ist, oder?