Der Schuldner hatte Antrag gestellt auf Aufhebung der Kontopfändung, da eine Doppelpfändung bei ihm vorliegt und der Arbeitgeber vorab die pfändbaren Beträge bereits an den Gläubiger der Lohnpfändung abführt. Habe daraufhin, einen Einstellungsbeschluss dahingehend erlassen, dass ich die pfändung vorläufig bzgl. des sich auf dem Konto befindlichen Arbeitseinkommens eingestellt habe mit dem Zusatz, dass der bisherige Sockelbetrag von 1.300 € hiervon unberührt bleibt.
Die Bank weiß jetzt nicht, wie sie den Beschluss umsetzen soll. Der Beschluss ist am 15.09 ergangen. Bereits beim Arbeitslohn für August wurde die Pfändung berücksichtigt. (Lohnpfändung erging erst im August 13).
Die Bank hat angefragt, ob der Beschluss auch rückwirkend für die Arbeitseinkommen des Schuldners auszuführen ist.
Außerdem soll der Schuldner noch andere Einkünfte haben. Es soll auch noch ein Restbetrag von 700,00 € von den anderen Monaten übertragen worden sein. Bei Anwendung des Sockelbetrags von 1.300 € würde der Schuldner ja dann diese Leistungen auch frei bekommen?
Habe ich den Einstellungsbeschluss schon richtig formuliert?
Wär toll wenn ihr mir helfen könntet.
Danke