Eigentümer sind A,B, C in Erbengemeinschaft.
Auf den Erbanteilen des B uns C lastet je ein Nießbrauch für A.
Nun überträgt A Ihren Erbteil auf B.
Ein weiterer Nießbrauch soll mit Hinweis auf die bestehende Eintragung nicht bestellt werden.
Da stellt sich mir die Frage, ob sich der Nießbrauch, der bisher am Erbanteil des B bestellt war, tatsächlich auch auf den nachträglich auf ihn übertragenen weiteren Erbanteil erstreckt? Kann jemand helfen?
-Das ist zwar gleich, weil ich ja nichts eintrage, aber neugierig bin ich schon, ob das so stimmt.-