Gerichtskosten Nachtragsliquidation Gegenstandswert gem. § 67 I GNotKG

  • Ich habe mir den Beschluss des OLG Dresden (siehe #9) besorgt und richte mich danach. Vielleicht ist er inzwischen veröffentlicht?
    Grundsätzlich 60.000; Abweichung käme für mich insbesondere nach Aufwand in Betracht (Wird eine zur Übernahme geeignete Person vorgeschlagen oder muss ich mich selbst bemühen? Wie viele Informationen werden mir mitgeteilt oder muss ich mühsam ermitteln? Welche Nachweise liegen vor ?) Die Anträge sind häufig katastrophal und müssen mit vielen Nachfragen (Z. B. Wer ist Antragsteller? In welcher Eigenschaft?) unterfüttert werden.

  • Ich halte mich an den Beschluss aus Dresden und nehme als Geschäftswert grundsätzlich 60.000 EUR an. Außerdem werden wir hier immer nur bei Zahlung eines Vorschusses in entsprechender Höhe von 1.332 EUR tätig.

    Und zum Thema "einfacher Sachverhalt": hatte hier einen Antrag auf Bestellung eines Nachtragsliquidators wegen Löschung einer AV aus dem Grundbuch. Antrag war klar bezeichnet und Antragsteller hat auch einen Nachtragsliquidator vorgeschlagen. Im Laufe der Anhörung stellten sich dann aber weitere Probleme heraus und die Sache hat schließlich über ein Jahr gedauert und endete mit der Zurücknahme des Antrages...

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

  • Wer trägt die Kosten, wenn das Vollstreckungsgericht die Bestellung eines Nachtragsliquidators beantragt, weil die gelöschte Firma Gläubigerin eines im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechts und deshalb am Zwangsversteigerungsverfahren zu beteiligen ist?

    Rettet die Erde! Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!

  • Ich brauche aber jemandem, dem ich zustellen kann. Und ein Pfleger für unbekannte Beteiligte kommt nicht in Betracht, weil die Firma ja gerade nicht unbekannt sondern gelöscht ist.

    Und zu warten, bis sich der ehemalige GF bequemt, die Nachtragsliquidation zu beantragen, kann vom Vollstreckungsgericht wohl kaum verlangt werden.

    Rettet die Erde! Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!

  • Ich brauche aber jemandem, dem ich zustellen kann. Und ein Pfleger für unbekannte Beteiligte kommt nicht in Betracht, weil die Firma ja gerade nicht unbekannt sondern gelöscht ist.

    Und zu warten, bis sich der ehemalige GF bequemt, die Nachtragsliquidation zu beantragen, kann vom Vollstreckungsgericht wohl kaum verlangt werden.

    Da wäre es doch möglich, an den betreibenden Gläubiger heranzutreten, du musst an alle zustellen wegen 9 ZVG, dazu brauchst du den Nachtragsliquidator und ohne den geht das Verfahren nicht voran.

  • Ich brauche aber jemandem, dem ich zustellen kann. Und ein Pfleger für unbekannte Beteiligte kommt nicht in Betracht, weil die Firma ja gerade nicht unbekannt sondern gelöscht ist.

    Und zu warten, bis sich der ehemalige GF bequemt, die Nachtragsliquidation zu beantragen, kann vom Vollstreckungsgericht wohl kaum verlangt werden.

    Da wäre es doch möglich, an den betreibenden Gläubiger heranzutreten, du musst an alle zustellen wegen 9 ZVG, dazu brauchst du den Nachtragsliquidator und ohne den geht das Verfahren nicht voran.


    Dem stimme ich voll zu. Der betreibende Gläubiger ist der einzige, der da tatsächlich greifbar ist. Wenn der sein Verfahren vorangehen sehen will, muss er in den sauren Apfel beißen und den Antrag stellen.
    Anderenfalls bleibt das Verfahren an genau dieser Stelle stecken und er kann seine Forderung auf nicht absehbare Zeit nicht versilbern.

  • Hallo :)
    Kann jemand mit mir schon neue Erkenntnisse teilen, wann genau das Gericht einen höheren oder niedrigeren Geschäftswert festsetzen kann?

    In meinem Fall wird Nachtragsliquidation einer GmbH beantragt, weil die gelöschte GmbH Berechtigter einer Auflassungsvormerkung ist. Ein Hypotheken-Gläubiger dieses Grundstücks hat nun den Antrag auf Nachlassliquidation gestellt, weil er die Zwangsversteigerung betreibt. Ein RA hat sich bereits bereit erklärt das Amt zu übernehmen. Der Wert des Grundstücks wurde mit 30.000,00 € angegeben (sprich die Hälfte vom eigentlichen Geschäftswert!?)

    Danke...

  • Hallo!

    Ich weiche inzwischen meistens vom Standardwert ab, weil mein OLG (Frankfurt/Main) sagt, dass der Wert des Gegenstandes der Nachtragsliquidation maßgeblich ist. :(

    OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.05.2016, 20 W 297/15.

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

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