eilige Vorabfreigabe-P-Konto noch nicht eingerichtet

  • Ein Schuldner hat bei der Bank schon die Einrichtung des P-Kontos beantragt. Diese braucht jetzt allerdings noch ein paar Tage bis dieses eingerichtet ist. Er hat gerade angerufen und gemeint, er benötigt aber vorab schon dringend geld, dass sein lebensunterhalt gesichert ist. anscheinend ist sein konto auch mit 30.000 € überzogen.

    Würdet ihr hier eine Vorabfreigabe machen?

  • Gegenfrage: Welche Rechtsgrundlage willst Du dafür nehmen? Vorabfreigaben gibt es seit der Einführung des P-Kontos nicht mehr.<br />
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    Edit:<br />
    Und für Konten im Minus schon mal gar nicht.

  • Bei der Threaderstellerin sind wir es mittlerweile gewohnt, dass sie an allen möglichen Stellen im Forum Threads mit Fragen eröffnet, dann aber die Antworten wohl gar nicht liest, weil man oft nie wieder was von ihr hört.

    Im Übrigen fragt man sich, wo einer das Recht hernehmen will, dass ihm jemand weiteres Geld auszahlt, wenn er dort schon mit derartigen Summen im Minus steht. Da bekommt man Halsschmerzen vom vielen Kopfschütteln.

    Zur Sache selbst: Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine eAO, also zurückweisen für den Fall, dass sie beantragt wird. Fertig.

  • Ich glaube , so einfach ist es nicht. Das Gesetz erlaubt auch , überzogene Konten umzuwandeln. Falls auf dieses mit 30.000 Euro überzogene Konto eine Sozialleistung 8Z.B. Kindergeld) eingegangen ist, greift 850k Abs. 6. Da viele Banken keine überzogenen P-Konten wünschen, müssen sie ein neues einrichten und dieses so stellen, als wenn die Sozialleistung dort eingegangen ist.

    Der Haken ist allerdings ein anderer: Die Banken benötigen einfach ein paar Tage für die Einrichtung/Umwandlung. Aber die stehen uns ja auch zu (vergl. 850k Abs. 7).Insofern keine Auszahlung möglich

    Und übrigens: Auch ich kenne einige Gerichte, welche Vorabfreigaben erteilen (wird aber langsam weniger)

  • An die Drittschuldner: Was macht ihr in den Fällen, in denen eine Pfändung einfliegt, das Konto mit 1.500 hinten liegt und es geht nun leider keine Soz. sondern AE von mtl. 1.000 rein. "Schuldet ihr den Dispo um" ? Und wenn ihrs nicht macht, was macht dann der Schuldner ?

  • An die Drittschuldner: Was macht ihr in den Fällen, in denen eine Pfändung einfliegt, das Konto mit 1.500 hinten liegt und es geht nun leider keine Soz. sondern AE von mtl. 1.000 rein. "Schuldet ihr den Dispo um" ?

    Grundsätzlich ja. Ausnahmen gibt es immer.

    Und wenn ihrs nicht macht, was macht dann der Schuldner ?

    Zum Sozialamt oder zum Rechtsanwalt gehen. Eher letzteres.

  • Ich glaube , so einfach ist es nicht. Das Gesetz erlaubt auch , überzogene Konten umzuwandeln. Falls auf dieses mit 30.000 Euro überzogene Konto eine Sozialleistung 8Z.B. Kindergeld) eingegangen ist, greift 850k Abs. 6. Da viele Banken keine überzogenen P-Konten wünschen, müssen sie ein neues einrichten und dieses so stellen, als wenn die Sozialleistung dort eingegangen ist.

    Der Haken ist allerdings ein anderer: Die Banken benötigen einfach ein paar Tage für die Einrichtung/Umwandlung. Aber die stehen uns ja auch zu (vergl. 850k Abs. 7).Insofern keine Auszahlung möglich

    Und übrigens: Auch ich kenne einige Gerichte, welche Vorabfreigaben erteilen (wird aber langsam weniger)

    wie wahr...

  • An die Drittschuldner: Was macht ihr in den Fällen, in denen eine Pfändung einfliegt, das Konto mit 1.500 hinten liegt und es geht nun leider keine Soz. sondern AE von mtl. 1.000 rein. "Schuldet ihr den Dispo um" ?

    Grundsätzlich ja. Ausnahmen gibt es immer.

    Und wenn ihrs nicht macht, was macht dann der Schuldner ?

    Zum Sozialamt oder zum Rechtsanwalt gehen. Eher letzteres.

    "Grundsätzlich ja", finde ich super. :daumenrau Wäre sonst eine harte Regelungslücke. Der Gläubiger bekommt nichts und der Schuldner hat vom debitorisch umgewandelten P-Konto bei AE-Eingang auch nichts.

  • Den Schuldnern bliebe ja auch die Möglichkeit bei einer anderen Bank ein neues Konto zu eröffnen und in ein P-Konto umzuwandeln - und dann die Zahlungseingänge darüber abzuwickeln.

  • An die Drittschuldner: Was macht ihr in den Fällen, in denen eine Pfändung einfliegt, das Konto mit 1.500 hinten liegt und es geht nun leider keine Soz. sondern AE von mtl. 1.000 rein. "Schuldet ihr den Dispo um" ? Und wenn ihrs nicht macht, was macht dann der Schuldner ?

    Wir schulden auch die 1.500,00 um, sodass der Kunde die 1.000,00 Euro von seinem neuen P-Konto mitnehmen kann, natürlich in Anrechnung des Freibetrages für diesen Monat.

    Aber: Das ist eine rein geschäftspolitische Entscheidung. Nach dem gesetzgeberischen Willen könnten wir
    auch sagen: Lieber Kunde, wir wandeln dein im Soll geführtes KOnto um um verrechnen den Eingang komplett mit der Kontoüberziehung. Diesen Monat hast du halt nichts zu essen. Das wäre absolut korrekt.

    Auch hier haben aus meiner Sicht die Banken wieder eine Suppe ausgelöffelt, letztlich aber nur vor dem Hintergrund , dass kein Kreditinstitut überzogene P-Konten haben möchte, weil man sie in der Praxis einfach nicht händeln könnte.

  • An die Drittschuldner: Was macht ihr in den Fällen, in denen eine Pfändung einfliegt, das Konto mit 1.500 hinten liegt und es geht nun leider keine Soz. sondern AE von mtl. 1.000 rein. "Schuldet ihr den Dispo um" ?

    Grundsätzlich ja. Ausnahmen gibt es immer.

    Und wenn ihrs nicht macht, was macht dann der Schuldner ?

    Zum Sozialamt oder zum Rechtsanwalt gehen. Eher letzteres.

    Zum Glück wird das von den meisten Banken so gehandhabt. Die Variante mit dem Sozialamt ist nämlich eine ausgesprochen theoretische. In der Praxis bliebe dem Schuldner nur das Betteln bei Verwandten, Nachbarn, Kirchengemeinde, o.ä.

  • Den Schuldnern bliebe ja auch die Möglichkeit bei einer anderen Bank ein neues Konto zu eröffnen und in ein P-Konto umzuwandeln - und dann die Zahlungseingänge darüber abzuwickeln.

    Solange das "Konto-Für-Jedermann" gesetzlich nach wie vor nicht verankert ist, bleibt alles im Konjunktiv ...

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