Ein Kläger
Drei Beklagte
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt ....
Der Klägervertreter beantragt nun 3 vollstreckbare Ausfertigungen ....
Die GS sagt bei Beantragung von mehreren Ausfertigungen ist der Rechtspfleger zuständig wobei das hier ja kein Fall von § 733 ZPO ist.
Die Kommentierung zu § 724 ZPO spricht auch nur von mehreren Ausfertigungen bei Gesamtgläubigern nicht bei Gesamtschuldnern.
Hat einer von Euch sowas schonmal erteilt?