Schutzimpfungen in der Justiz

  • Guten Tag:),

    weiss vielleicht jemand, wo für Niedersachsen geregelt steht, dass "nur" Wachtmeister spezielle Schutzimpfungen bezahlt bekommen können.
    Bei uns besteht gerade ein hitzige Diskussion darüber, ob zum Beispiel nicht den Kollegen in der Rechtsantragsstelle, den Gerichtsvollziehern und/oder den Sozialarbeitern usw. auch eine Impfung zusteht.

    Es muss da ja irgendwelche Bestimmungen bzw. Erlasse geben.

    Gem. den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkomission (STIKO) am Robert-Koch-Institut:

    http://www.rki.de/DE/Content/Kom…ungen_node.html


    könnte man, wenn man es nach m. E. weit auslegt, eine Impfung für die Kollegen schon befürworten. Andererseits steht halt auch immer die Frage im Raum, ob eine erhöhte Risikogefahr besteht.

    :2danke für eure Meinungen!!

  • um welche Impfungen geht es denn konkret ?? Bei uns können sich alle gegen Grippe impfen lassen. Dies wird über die Verwaltung mit dem Gesundheitsmanagement und einem Krkhs abgestimmt. Andere Impfungen werden nicht angeboten.

    gruss


    wulfgerd

  • An unserem Amtsgericht können sich auch alle gegen Grippe impfen lassen. Bei einem Fachgericht, bei dem ich das Dezernat Gesundheitsmanagement, Arbeitsschutz etc. inne hatte, konnte ich neben der Grippeschutz- auch die Vierfachimpfung für alle Kollegen anbieten. Ich hatte dies über das Gesundheitsamt organisiert und es hat nichtmal was gekostet, allerdings mussten 20 impfwillige KollegInnen zusammen kommen. Vielleicht kann man das mit dem Gesundheitsamt (kostenlose Impfungen, Gesundheitsamt kam ins Haus) ja mal anbringen.

  • Welche VV bzw. welches Rundschreiben dass ist, kann ich Dir zwar nicht sagen - dass dem so ist, glaube ich aber gerne.

    Ihr solltet mal den Hauptpersonalrat auf das Thema ansetzen. In RLP werden jetzt zumindest für die GV die Kosten der Hepatitisimpfung übernommen. Nachbohren lohnt sich unter Umständen.

  • Ich habe hier mal die Empfehlung des arbeitsmedizinischen Dienstes eingeholt, weil das eben nirgendwo geregelt war.
    Dort hieß es, die Kombiimpfung Hep. A und B sei auch nicht viel teurer als nur A oder nur B.
    Empfohlen wurden die Impfungen für Wachtmeister, GV und Betreuungsrichter/rpfl. weil der Körperkontakt (WM bei Durchsuchungen oder Vorführungen) und der Aufenthalt in einer fremden Wohnung wohl die höchsten Risikofaktoren sind. Auch für den Urk. der JVA wurde eher Impfung empfohlen, wegen der vielen Menschen auf engem Raum, weil dort Infizierungen sich eher ausbreiten.
    Beim RAST-Rpfl. wurde das nicht als so dringend angesehen, da der Körperkontakt nur im Ausnahmefall stattfindet.
    So bieten wir das jetzt auch an. (für RAST-Rpfl. weiß ich jetzt aber gar nicht).

    Grippeimpfung bieten wir jedem an.

    Aber ich glaube, wir bezahlen dafür - kostenlos ist das m. E. nicht.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Für die Wachtmeister gibts Hep A und B auf Staatskosten.

    Grippeschutz gab es vor Jahren einmal kostenlos - im folgenden Jahr hat das Gesundheitsamt dann Geld verlangt, was zunächst die Zahl der Impfwilligen reduzierte und ferner dazu führte, dass wieder ein Jahr später keine Impfungen mehr angeboten wurden.

  • Warum sollte mir mein Arbeitgeber solche Impfungen eigentlich bezahlen? Weil er ein Interesse an der Erhaltung meiner Arbeitskraft hat? Das habe ich auch. Und davor kommt noch mein ureigenes Interesse an der Erhaltung meiner Gesundheit. Auch meine Familie hat gesteigertes Interesse an meiner Gesunderhaltung (nehme ich an). Aus diesem Grund würde ich mich nicht scheuen, entsprechend zu investieren.

    Im Übrigen gibt es auch 'ne Menge Leute, die Impfungen aus verschiedensten Gründen verweigern. Den Radikalen unter den Verweigerern kann ich persönlich nichts abgewinnen. Aber der Lobbyismus der Pharmakonzerne und die daraus entstehende Impfpolitik zu Gunsten von Massenimpfungen gegen Grippe und vor allem Vogel- und Schweinegrippe lässt mich inzwischen an der Notwendigkeit solcher Impfungen zweifeln.

  • Hier bei uns im Landgerichtsbezirk gab es eine Gefährdungsanalyse durch die für Arbeits- und Gesundheitsschutz beauftragte Firma. Diese Analyse wurde an das JM weitergeleitet, dieses hat dann die Einordnung nach Biostoffverordnung vorgenommen.
    Mein Schreiben an die Wachtis lautete dann in etwa so:

    Gemäß Erlass des JM M-V vom 14.07.2000 (III 130d/2460-1SH) sind die Justizwachtmeister – soweit sie Gefangene bewachen oder vorführen – in die Risikogruppe 3 der Biostoffverordnung eingeordnet. Das bedeutet, dass nach § 15 Biostoffverordnung die Kosten einer entsprechenden Schutzimpfung durch den Dienstherren zu tragen sind. Die Kostentragung gestaltet sich wie folgt:
    a) Impfung gegen Hepatitis ADie Abrechnung erfolgt beim Dienstherren.
    b) Impfung gegen Hepatitis A und B in Kombination oder isolierte Impfung gegen Hepatitis BDiese Impfungen sind beihilfefähig. Allerdings wird der Selbstbehaltsbetrag für das Impfserum (Rezept) vom Landesbesoldungsamt einbehalten. Die Erstattung des Selbstbehaltsbetrages ist beim Dienstherren zu beantragen.Ein Selbstbehalt wird nicht berechnet, sobald der Impfarzt das Serum mit in Rechnung stellt, d. h., das Serum ist nicht separat durch den Bediensteten zu erwerben.
    Besteht keine Immunität, so erfolgt die Impfung in drei zeitlich getrennten Terminen. Zur Überprüfung des Impfschutzes ist abschließend eine Blutuntersuchung zur Titerbestimmung erforderlich. In größeren Abständen ist der Immunstatus zu überprüfen.Eine Impfauffrischung ist nach ca. 10 Jahren notwendig.

    Vielleicht hilft das ja schon weiter?

    Bezüglich der Grippeschutzimpfung habe ich auf die Gesundheitsämter verwiesen, die diese Impfungen kostenlos anbieten (muss sich halt jeder - der will - alleine kümmern).

    Werbung ist der Versuch, das Denkvermögen des Menschen so lange außer Takt zu setzen, bis er genügend Geld ausgegeben hat. (Ambrose Bierce)

  • ...

    Gemäß Erlass des JM M-V vom 14.07.2000 (III 130d/2460-1SH) sind die Justizwachtmeister – soweit sie Gefangene bewachen oder vorführen – in die Risikogruppe 3 der Biostoffverordnung eingeordnet. ...


    Auf die Biostoffverordnung wäre ich nie und nimmer gekommen. Dafür müsste ich den Gefangenen erstmal auf "Nährmedium" reduzieren. Ich halte das für abwegig.

  • Warum sollte mir mein Arbeitgeber solche Impfungen eigentlich bezahlen? Weil er ein Interesse an der Erhaltung meiner Arbeitskraft hat?


    Fürsorgepflicht des Dienstherrn?


    Und wenn die Sonne scheint gibt's Sonnenschutzcreme? Sollte die Fürsorgepflicht soweit reichen? Was ist mit den Pflichten des Beamten? Ist er nicht auch verpflichtet, alles zur Aufrechterhaltung seiner Dienstfähigkeit zu tun, damit er sich in voller Hingabe seinen Hauptpflichten widmen kann?

  • Warum sollte mir mein Arbeitgeber solche Impfungen eigentlich bezahlen? Weil er ein Interesse an der Erhaltung meiner Arbeitskraft hat?


    Fürsorgepflicht des Dienstherrn?


    Und wenn die Sonne scheint gibt's Sonnenschutzcreme?

    Nee, die Sonne scheint auch, wenn ich nicht im Dienst bin.

    Mit Hep A und B stecke ich mich aber nur an, weil ich versiffte Akten oder Unterlagen nicht ganz so sauberer Leute anfasse bzw. deren Wohnung betrete. Das mache ich nicht in meiner Freizeit und auch nicht freiwillig.

    Aber gut, Rückenschule, Sport am Arbeitsplatz und Desinfektionsmittel schaffen wir auch wieder ab, ist ja jeder selbst für sich verantwortlich...
    Manchmal könnte ich echt :unschuldi...

  • Gesundheitsmanagement gehört vielleicht zu den Dingen, die der Dienstherr nicht muss, gut finde ich es trotzdem.
    Hier sind alle froh, sich auf die Wachtmeister verlassen zu können, wenn jemand aggressiv ist. Klar ist es deren Job, aber den kann man mehr oder weniger engagiert ausüben. Hier bin ich froh, wenn der Dienstherr den Einsatz honoriert und so zur Motivation beiträgt.
    Wer nicht geimpft werden will, muss ja nicht, aber das Angebot ist eine Würdigung des Einsatzes.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Ich störe mich nicht daran, dass Schutzimpfungen vom Dienstherrn (ggf. auch kostenlos) angeboten werden. Mich stört das Anspruchsdenken der Beamten. Insoweit gefällt mir der Ansatz

    ... aber das Angebot ist eine Würdigung des Einsatzes.

    schon ganz gut. Das würde ich auch im Hinblick auf Rückenschule, Sport am Arbeitsplatz und Desinfektionsmittel so sehen.

    Im Übrigen dürfte der Umgang mit "versifften Akten oder Unterlagen nicht ganz so sauberer Leute" weit weniger gefährlich sein, als eine Fahrt mit der voll besetzten U-Bahn.

  • Ja, aber ob ich U-Bahn fahre, entscheide ich allein und privat. Ob ich aber einen Betreuten in dessen Wohnung anhöre, liegt nicht immer in meinem Ermessen. Vielleicht kann man beim GV sagen, haste ja vorher gewusst, wenn man mir aber ein Betreuungsdezernat überhilft, kann ich es nicht ändern.

    Rückenschule, Sport und Desinfektionsmittel gibts hier übrigens auch.:D

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Lasst das alles erst Bear Grylls lesen, dann dreht der seine nächste Folge bestimmt an einem deutschen Gericht. :cool:



    ...und trinkt Beamtenschweiß, um zu überleben?

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Lasst das alles erst Bear Grylls lesen, dann dreht der seine nächste Folge bestimmt an einem deutschen Gericht. :cool:



    ...und trinkt Beamtenschweiß, um zu überleben?


    Aber es wird ihn nicht retten. Nach so vielen Folgen seiner bis dato erfolgreichen Serie wird er sich erstmals geschlagen geben. Von Virusinfektionen geschunden und Verletzungen gezeichnet wird er die letzen Minuten seiner Sendung nicht mehr selbst kommentieren ...

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