Zustellauslagen nach 9002 KV GKG

  • Guten Morgen,

    kurze Frage (stehe auf dem Schlauch).

    Fallen pro Zustellversuch eines KFB´s (Verfahren nach § 788 ZPO) immer die 3,50 EUR an, auch wenn der Vollstreckungsschuldner "unbekannten Aufenthalts" ist und wir eine neue Anschrift ermitteln konnten?

    Danke Euch!

  • GKG KV 9002: Pauschale für Zustellungen mit Zustellungsurkunde...je Zustellung...

    "Pauschal" bedeutet nicht, dass alle Zustellversuche unabhängig der Anzahl mit 3,50 EUR berechnet werden, sondern dass die 3,50 EUR unabhängig der tatsächlichen Kosten der Zustellunternehmen berechnet werden. Also je ZU 3,50 EUR.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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