Guten Morgen,
kurze Frage (stehe auf dem Schlauch).
Fallen pro Zustellversuch eines KFB´s (Verfahren nach § 788 ZPO) immer die 3,50 EUR an, auch wenn der Vollstreckungsschuldner "unbekannten Aufenthalts" ist und wir eine neue Anschrift ermitteln konnten?
Danke Euch!