Hallo an alle!
Ich habe hier einen Unterhaltstitel vorliegen, darin hat 2001 die Mutter für ihre beiden Kinder Unterhalt vom Vater erstritten.
Sinngenmäß "Für das Kind A bezahlt der Vater 100 EUR, für das Kind B 200 €"
Nun ist Kind A volljährig und deren Anwälte wollen vollstrecken.
Sie bitten mich um die Erteilung einer weiteren, vollstreckbaren Ausfertigung für das volljährige Kind.
Diese würde ich gerne erteilen, bin mir aber unsicher, wie ich diese erteilen soll.
Dass ich dieses Ausfertigung als weitere vollstreckbare bezeichnen muss, das sagte mir die Kommentierung bereits.
Aber wie genau formuliere ich das?
Muss ich den Namen des Kindes mit reinnehmen?
LG
HiHoSa