Hallo liebe Kollegen ich brauch mal euren Input:
Folgender Sachverhalt:
Vater verstirbt (Mutter vorverstorben) und hinterlässt 6 Kinder.
Es gibt Bargeld in 6-stelliger Höhe zu erben! Ein Testament ist nicht vorhanden.
Der Sohn Sven (Name von mir geändert) hat das Erbe vorm Notar ausgeschlagen. Sven leidet an frühkindlichem Hirnschaden, steht jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht unter Betreuung.
Die Tochter Tamara (Name von mir geändert) sagte Sven, er habe mit dem Erbe nur Laufereien und vereinbarte für Sven diesen Ausschlagungstermin beim Notar, wo sie Sven sogar persönlich vorbei brachte.
Der Notar beurkundete die Erbausschlagung von Sven.
Kurze Zeit später beantragte Tamara für sich und in Vollmacht der anderen Geschwister den Erbschein, welchen sie auch bekam.
Einige Monate später meldet sich beim Nachlassgericht das Sozialamt, die Wind von der Sache bekamen, und fragten an, warum Sven nicht mit auf dem Erbschein steht, da er ja Leistungen bezieht und gesetzlicher Miterbe wäre.
Auf die Mitteilung hin, dass Sven ausgeschlagen hat, wurde ein Betreuungsverfahren für Sven angeregt.
Im Betreuungsverfahren wurde festgestellt, dass Sven vollumfänglich betreuungsbedürftig ist. Ein Berufsbetreuer ist nun bestellt unter anderem mit dem Aufgabenkreis "Regelung der Erbschaftsangelegenheiten" (Anfechtung der Erbausschlagung).
Dieser Berufsbetreuer hat einen Rechtsanwalt beauftragt. Der Rechtsanwalt hat die Anfechtungserklärung als einfachen Schriftsatz eingereicht hat. Durch gerichtliches Schreiben wurde der Rechtsanwalt auf die Formunwirksamkeit aufmerksam gemacht und ihm erläutert, wie es richtig geht.
Inzwischen sind 2,5 Monate vergangen ohne neuen Posteingang in der Akte und ohne formgerechte Anfechtungserklärung.
Kann das Nachlassgericht noch etwas für Sven tun?
Ich vermute mal nein und damit weglegen!