Habe einen Räumungsschutzantrag vorliegen. Und zwar wird vorgebracht, dass es für den Räumungsschuldner als Zigeuner schwierig war, einen Ersatzwohnraum zu finden. Es wurde jedoch letztendlich eine Wohnung gefunden, die Partei kann hier jedoch erst Anfang Jan. 2014 einziehen. Ein Grund für das späte Datum wurde nicht angegeben. Bisher wurde allerdings noch kein Mietvertrag vorgelegt, sondern nur vom Räumungsschuldner ein formlose Schreiben vorgelegt, dass er die Tatsache des Mietvertrags eidesstattlich versichert. Auch wird vorgebracht, dass ein 10-jähriges Kind beim Schuldner lebt und im Falle d. Räumung Obdachlosigkeit für die Familie droht.
Der Räumungstitel (Vergleich) ist vom März 2013. Hier wurde sogar eine 4-monatige Räumungsfrist bewilligt, die allerdings voraussetzt, dass die vereinbarte Miete rechtzeitig gezahlt wird. (Der Schuldner hat in seinem Schreiben angegeben, dass er die im Vergleich vereinb. Miete immer regelmäßig zahlt)
Würde euch die eidesstattliche Versicherung ausreichen?
Kann Räumungsschutz für so eine lange Zeit normalerweise gewährt werden?
Danke