Hallo,
gepfändet werden soll Arbeitseinkommen wegen laufenden Unterhalts ab 01.10.13.
Geschuldet wird Unterhalt in Höhe von 300,00 € monatlich für die geschiedene Ehefrau. Schuldner ist ledig und hat keine unterhaltsberechtigten Kinder.
Üblicherweise setzen wir hier den Selbstbehalt des Schuldners auf 850,00 € fest.
Wenn der Schuldner nun ein hohes Nettoeinkommen hat, könnte ja nach Abzug des Unterhalts ein 850,00 € übersteigender Restbetrag übrig bleiben. Würde dieser Restbetrag vom Drittschuldner ohne weiteres dem Schuldner auszuzahlen sein, oder müsste der Selbstbehalt entsprechend formuliert werden?