Hallo Forianer,
ich habe hier ein Aufgebotsverfahren, welches nach dem 01.08.2013 beantragt wurde. Der Vorschuss wurde angefordert. Nun hat sich der Grundschuldbrief doch angefunden. Ich finde keine Vorschrift im neuen Gebührenrecht für die Rücknahme (auch interessant wäre dies für die Zurückweisung). In der Gegend um KV-Nr. 15212 habe ich nichts gefunden.
Wer kann helfen?
Oder möchte der Gesetzgeber nun immer den vollen Ansatz (0,5-Gebühr) haben?
Danke für die Mühe.