Liebe Forenteilnehmer,
es soll eine Handwerkersicherungshypothek beantragt werden. Ich habe noch keinerlei Unterlagen dazu, es soll aber heute noch passieren. Mir wurde lediglich gesagt, es gibt noch keinen Titel dazu, nur Rechnungen. Geht das überhaupt ohne Titel? Wie sieht so eine Handwerkersicheruhgshyp. überhaupt aus, ist diese genauso einzutragen, wie eine "normale" Sicherungshyp. auf einem Grundstück und hat das was mit § 720a ZPO zu tun? Wer kann mir da schnell ein paar Hinweise oder ein Muster geben?
Eintragung einer Handwerkersicherungshypothek (Sehr eilig)
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buschi -
23. Oktober 2013 um 12:21
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Lies mal § 648 BGB - der Handwerker kann die SiHyp "verlangen". Wenn er einen Titel hat, kann er eine ganz normale Zwangssicherungshypothek eintragen lassen.
Die Hypothek entsteht dann ganz normal durch dingliche Einigung (oder rechtskräftiges Urteil, wenn der Eigentümer nicht willig ist) und Eintragung. Rangsicherung ggf. durch Vormerlung aufgrund einstweiliger Verfügung.
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Lies mal § 648 BGB - der Handwerker kann die SiHyp "verlangen". Wenn er einen Titel hat, kann er eine ganz normale Zwangssicherungshypothek eintragen lassen.
Die Hypothek entsteht dann ganz normal durch dingliche Einigung (oder rechtskräftiges Urteil, wenn der Eigentümer nicht willig ist) und Eintragung. Rangsicherung ggf. durch Vormerlung aufgrund einstweiliger Verfügung.
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