Nach den jetzt gültigen Bestimmungen der Nds. Internetversteigerungsverordnung möchte unsere Staatsanwaltschaft, welche bisher erfolgreich über Zollauktionen versteigert hat, nunmehr entweder an die Gerichtsvollzieher die Asservate-Verwertung abtreten bzw. ein externes Auktionsunternehmen mit der Verwertung betreuen.
Hier die dazu gehörige Vorschrift:
§ 2
Versteigerungsplattform
Ab dem 1. Mai 2013 ist für allgemein zugängliche Versteigerungen im Internet
1.
von nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung gepfändeten Sachen durch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (§ 814 Abs. 2 Nr. 2 der Zivilprozessordnung) und
2.
von Fundsachen und unanbringbaren Sachen (§ 979 Abs. 1 a, auch in Verbindung mit § 983, BGB) im Bereich der Justizbehörden die Versteigerungsplattform „Justiz-Auktion“ unter der Internetadresse „http://www.justiz-auktion.de/ “ zu verwenden.
Verwegene Idee! Bei uns hat noch nicht ein Gerichtsvollzieher bisher eine derartige Versteigerung durchgeführt und außerdem wird bei uns kaum noch was gepfändet. Eine gewinnbringende Verwertung steht kaum noch im Raum.
Wie ist das bei Euch? Werden dort auch die Asservatversteigerungen vom Gerichtsvollzieher mit übernommen? Für Antworten wäre ich dankbar. Tut mir leid, wenn dieser Beitrag vielleicht im falschen Forum gelandet sein sollte. Ich wusste es nicht besser.