Nds. Internetversteigerungsverordnung anwendbar auf Asservate der STA??

  • Nach den jetzt gültigen Bestimmungen der Nds. Internetversteigerungsverordnung möchte unsere Staatsanwaltschaft, welche bisher erfolgreich über Zollauktionen versteigert hat, nunmehr entweder an die Gerichtsvollzieher die Asservate-Verwertung abtreten bzw. ein externes Auktionsunternehmen mit der Verwertung betreuen.
    Hier die dazu gehörige Vorschrift:
    § 2

    Versteigerungsplattform

    Ab dem 1. Mai 2013 ist für allgemein zugängliche Versteigerungen im Internet
    1.
    von nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung gepfändeten Sachen durch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (§ 814 Abs. 2 Nr. 2 der Zivilprozessordnung) und
    2.
    von Fundsachen und unanbringbaren Sachen (§ 979 Abs. 1 a, auch in Verbindung mit § 983, BGB) im Bereich der Justizbehörden die Versteigerungsplattform „Justiz-Auktion“ unter der Internetadresse „http://www.justiz-auktion.de/ “ zu verwenden.


    Verwegene Idee! Bei uns hat noch nicht ein Gerichtsvollzieher bisher eine derartige Versteigerung durchgeführt und außerdem wird bei uns kaum noch was gepfändet. Eine gewinnbringende Verwertung steht kaum noch im Raum.

    Wie ist das bei Euch? Werden dort auch die Asservatversteigerungen vom Gerichtsvollzieher mit übernommen? Für Antworten wäre ich dankbar. Tut mir leid, wenn dieser Beitrag vielleicht im falschen Forum gelandet sein sollte. Ich wusste es nicht besser.

  • Wenn man sich die Versteigerungen auf justiz-auktion ansieht, stellt man fest, dass dort die Staatsanwaltschaften aus NRW ganz kräftig alles Mögliche versteigern, aber auch die StA Magdeburg versteigert zur Zeit 2 Handys (Asservate). Also kann auch die StA in Nds. problemlos mitversteigern wie vorher bei der Zollauktion. Wo ist das Problem?

    Bevor die StA ihre Arbeit auf die Gerichtsvollzieher oder gar Private (Auktionshaus) abwälzt, sollte sie vielleicht zu erst der GenStA berichten, was diese denn davon hält und ggf. das Ministerium beteiligen. Möglicherweise sind die Planungen der StA ganz und gar nicht im Sinne der Erfinder. Wenn Pensum von der StA zu den Gerichten (hier zu den Gerichtsvollziehern) oder zu Privaten verschoben werden soll, wird der Beauftragte für den Haushalt vielleicht auch ein Wörtchen mitreden wollen. Auch die betroffenen Amtsgerichte und das Landgericht möchten vielleicht gern Stellung nehmen. Ob auch Personalräte und Richterräte zu beteiligen sind, vermag ich nicht zu beurteilen, da ich die Regelungen im dortigen Personalvertretungsrecht und Richterrecht nicht kenne.

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