Urlaub nicht genehmigt

  • Ich werde die Behörde wechseln und wollte vorher noch knapp 4 Wochen Urlaub nehmen, da ich an der neuen Behörde ja vermutlich länger keinen nehmen kann (Einarbeitung usw.).
    Dieser wird mir jetzt nicht genehmigt, aus dienstlichen Gründen.
    Sicher ist viel Arbeit, aber da für mich auch kein Ersatz kommt, wird mein Referat nach meinem Weggang sowieso auf alle aufgeteilt, da kann man das doch auch schon vorher machen. Urlaubsvertretung gibt es bei uns nicht, ich sehe also keinen Grund, warum die Aufteilung nicht schon eher erfolgen könnte.
    Was kann ich dagegen machen?

  • Na, um rechtsmittelfähige Entscheidung bitten. Ob und wie du dich dann wären kannst, dürfte Landesrecht sein.

    In NRW ist übrigens der PR bei einer Ablehnung zu beteiligen, dat wird oft übersehen...;)

  • Betrifft das noch dieses Jahr? Hast du noch so viel Resturlaub? - Da würde ich noch mal das persönliche Gespräch suchen. Vielleicht kann man sich ja wenigstens auf einen Teil einigen. Die neue Behörde ist bestimmt nicht glücklich, wenn du so viel Resturlaub mit rüber schleppst. (Ich gehe mal davon aus, dass das geht.)
    Ansonsten - machen kannst du sicher nichts. Es hat schon seinen Grund, warum Urlaub genehmigt werden muss. Sonst könnte ja jeder machen was er will. ;)
    Und dass bei dir - wenn dein Referat nicht gleich wieder neu besetzt wird - dienstliche Gründe entgegen stehen, ist ja auch irgendwie verständlich.

  • Und dass bei dir - wenn dein Referat nicht gleich wieder neu besetzt wird - dienstliche Gründe entgegen stehen, ist ja auch irgendwie verständlich.


    Verständlich in menschelnder Hinsicht meinetwegen.
    Uns Juristen dürfte die pauschale Aussage "dienstliche Gründe" aber sicher als nicht hinreichend bestimmt genug erscheinen.

  • Dich von deinem Arzt sofort mindestens 4 Wochen krank schreiben lassen :teufel:



    Sicher ein erkennbar nicht ganz ernst gemeinter Tipp. Aber bevor das hier jemand in den falschen Hals bekommt: Das könnte sehr ernsthafte Konsequenzen haben - davor kann ich nur dringend warnen!

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Sehe ich wie Exec. Dat würde ich auf gar keinen Fall machen, außer, ich ginge in 2 Jahren in Pension.

    Und ob da wirklich dienstliche Gründe bestehen, wag ich mal zu bezweifeln.

    Ich denke, wenn die dat rechtsmittelfähig begründen müssen, kann dat u.U. zu einem Umdenken führen...:teufel:

  • Dich von deinem Arzt sofort mindestens 4 Wochen krank schreiben lassen :teufel:

    Sicher ein erkennbar nicht ganz ernst gemeinter Tipp. Aber bevor das hier jemand in den falschen Hals bekommt: Das könnte sehr ernsthafte Konsequenzen haben - davor kann ich nur dringend warnen!


    Ich schließe mich da an. Bei meiner letzten Behörde hat das eine Kollegin mal gemacht. Es war bekannt, dass sie verreisen wollte. Sie bekam dann während der Krankschreibung einen Hausbesuch durch zwei Vorgesetzte und wurde nicht angetroffen. Da sie sich ja auch nicht persönlich melden konnte, hatte sie anschließend ein Straf- und Diziplinarverfahren am Hals.

  • Krank sein bedeutet nicht, dass man an die Wohnung gefesselt ist. Aktivitäten, die den Heilungsverlauf nicht stören bzw. diesem vielleicht sogar förderklich sind, sind natürlich erlaubt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Sehe ich wie Exec. Dat würde ich auf gar keinen Fall machen, außer, ich ginge in 2 Jahren in Pension.

    Ich denke, wenn die dat rechtsmittelfähig begründen müssen, kann dat u.U. zu einem Umdenken führen...:teufel:


    Noch 14 Monate und 7 Tage bis zur Pensionierung:wechlach::wechlach::wechlach:

  • Mit der Klinik auf Malle wär ich trotzdem vorsichtig. Außerdem sollte man schon erreichbar sein, ganz besonders wenn die Krankheit erst aufgetreten ist, nachdem der Urlaub abgelehnt wurde.

  • Krank sein bedeutet nicht, dass man an die Wohnung gefesselt ist. Aktivitäten, die den Heilungsverlauf nicht stören bzw. diesem vielleicht sogar förderklich sind, sind natürlich erlaubt.


    Ja natürlich. Aber die Kollegin konnte infolge ihrer Abwesenheit keinen Termin für einen Hausbesuch der Vorgesetzten ausmachen (eine entspr. Aufforderung hatte sie im Briefkasten). Als Beamter musste man hier ein Ortsabwesenheit während der Krankschreibung bei der Verwaltung anzeigen und auf Aufforderung eine ärztliche Bescheinigung bzgl. des Einflusses auf die Genesung vorlegen. Ggf. wurde der Amtsarzt zur Überprüfung beauftragt. Das mag inzwischen andersd sein.

  • Wenn man nicht gerade wie Angler kurz vor der Pensionierung steht sollte man es dringend vermeiden dem Dienstherrn frech ins Gesicht zu spucken (hier: abgelehnten Urlaub dann auf Krankenschein erzwingen). Das hängt einem immer nach - und spielt dann im Verborgenen bei Dingen eine Rolle, bei denen man nicht damit rechnet.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ich werde die Behörde wechseln und wollte vorher noch knapp 4 Wochen Urlaub nehmen, da ich an der neuen Behörde ja vermutlich länger keinen nehmen kann (Einarbeitung usw.).
    Dieser wird mir jetzt nicht genehmigt, aus dienstlichen Gründen.
    Sicher ist viel Arbeit, aber da für mich auch kein Ersatz kommt, wird mein Referat nach meinem Weggang sowieso auf alle aufgeteilt, da kann man das doch auch schon vorher machen. Urlaubsvertretung gibt es bei uns nicht, ich sehe also keinen Grund, warum die Aufteilung nicht schon eher erfolgen könnte.
    Was kann ich dagegen machen?



    Ich würde zuerst mal mit dem Personalrat reden.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Für Sachsen-Anhalt (so ähnlich dürfte es überall aussehen):

    1. Erholungsurlaub ist dir zu gewähren, wenn dienstliche Belange nicht entgegen stehen (§ 2 I UrlVO LSA)
    2. Der Erholungsurlaub soll innerhalb des Urlaubsjahres (= Kalenderjahr) genommen werden (§ 9 Satz 1 UrlVO LSA)
    3. Die Erholungsurlaubsgewährung kann widerrufen werden, wenn bei Abwesenheit des Beamten die ordnungsgemäße Erledigung der Dienstgeschäfte nicht gewährleistet wäre. (§ 10 I Satz 1 UrlVO LSA)

    Zu klären ist also, welche dienstlichen Belange deiner Urlaubsgewährung im Wege stehen sollen.

    Die Ablehnung des Urlaubs stellt einen Verwaltungsakt dar, der entsprechend angreifbar ist.

    Edit: der Personalrat kann dabei unterstützen

  • Klar ist: eine 4-Wochen-Vertretung sollte man immer möglichst langfristig mit seinen Kollegen absprechen. Das ist schließlich kein Pappenstiel. Von daher bieten sich Verhandlungen über die Urlaubsdauer sicherlich an.
    Aber wer ohnehin nicht vertritt, der kann aus dienstlicher Hinsicht auch nichts dagegen haben.


  • Krank mache ich natürlich nicht, sowas könnte ich mit meinem Gewissen gar nicht vereinbaren, bin da zu korrekt.
    Bei uns gibt es keine Urlaubsvertretung, wenn man Urlaub hat, bleiben die Akten liegen bis man wieder da ist.
    Ich bin dann halt nicht mehr da, aber ich empfinde das als reine Schikane; nachher bin ich ja sowieso weg und meine Akten müssen auf alle aufgeteilt werden; also wo sind die dienstlichen Gründe? Die Situation ist nachher genauso.
    2 Wochen würde ich jetzt kriegen, also gewinnen sie nicht mal 2 Wochen, in denen ich nicht vertreten werden.
    Ich brauche aber wirklich dringend meinen Urlaub, ich muss soviel erledigen und mich auch noch in das neue Rechtsgebiet einarbeiten.
    Schriftlich habe ich die Ablehnung natürlich nicht; ich wollte hier erstmal meine Chancen ausloten, ehe ich auf sowas bestehe.
    Bei uns gibt es die Urlaubsgenehmigung nie schriftlich, in der Regel reicht man seinen Antrag ein und das wars.

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