Urlaub nicht genehmigt

  • Ich hab es weiter oben ja schon diskreter mit dem Sinnbild eines unverhüllten Kaisers versucht, habe aber keine Lust über stinkende Fische zu diskutieren.

  • Kurz zusammen gefasst: Der dienstliche Grund für die Ablehnung ist die bei Bewilligung notwendige Vertretung, die sonst nicht stattfindet. Kundenfreundlich finde ich dieses Nichtvertretungsmodell nicht gerade.

    Ich sehe das anders: Der dienstliche Grund ist m. E., dass die Behördenleitung sich vor einer Regelung der Dienstgeschäfte für den Fall der Vertretung zu drücken scheint.


    Ich habe es doch nur etwas höflicher aausgedrückt. Ansonsten sind wir einer Meinung. :einermein

    Und, hilft das dem Threadstarter? Und noch etwas: Offenbar gehört Ihr nicht zum Kreise derer, die die zurückgelassenen Aufgaben von bobby abarbeiten müssen.

  • Und, hilft das dem Threadstarter? Und noch etwas: Offenbar gehört Ihr nicht zum Kreise derer, die die zurückgelassenen Aufgaben von bobby abarbeiten müssen.


    Mein praktischer Rat ist ja ohnehin gewesen, das ganze nicht zu verschriftlichen, weil man damit, gerade als Anfänger, ohnehin nur einer mutmaßlich etwas verschrobenen Kollegenschaft auf die Tische ### würde.

    Aber es liegt dennoch eine grundsätzlich falsche Annahme vor, wenn man demjenigen, der seinen Erholungsurlaub nimmt, latent vorwirft, er lasse dadurch unerledigte Aufgaben zurück. Dem ist gerade nicht so.
    Man stelle sich einfach vor, da würde niemand versetzt, sondern es ginge ein im Haus gut vernetzter Obergeheimrat mit Resturlaub in Pension - da würde auch keiner herumlamentieren und versuchen, den Urlaub herauszuschieben, damit ihn dann andere Kollegen übernehmen.


  • Mein praktischer Rat ist ja ohnehin gewesen, das ganze nicht zu verschriftlichen, weil man damit, gerade als Anfänger, ohnehin nur einer mutmaßlich etwas verschrobenen Kollegenschaft auf die Tische ### würde.

    Aber es liegt dennoch eine grundsätzlich falsche Annahme vor, wenn man demjenigen, der seinen Erholungsurlaub nimmt, latent vorwirft, er lasse dadurch unerledigte Aufgaben zurück. Dem ist gerade nicht so.
    Man stelle sich einfach vor, da würde niemand versetzt, sondern es ginge ein im Haus gut vernetzter Obergeheimrat mit Resturlaub in Pension - da würde auch keiner herumlamentieren und versuchen, den Urlaub herauszuschieben, damit ihn dann andere Kollegen übernehmen.


    Jetzt kommen wir uns wieder näher. Ich will mit meinen Beiträgen auch nur darauf hinweisen, dass der Vorteil klar bei der Verwaltung liegt. Der TS sollte sich daher gut überlegen, ob er den Streit mit der Verwaltung aufnimmt und die zurückbleibenden Kollegen verprellt. Noch bevor er bei dem neuen Gericht ankommt, wissen dort alle Bescheid. Das Argument, er hätte das alles nur getan, um mit vollem Einsatz für die neuen Kollegen da zu sein, will dann auch keiner mehr hören.
    Ob das Verlangen nach einer schriftlichen Ablehnung des Urlaubsantrages schon einem Streit gleichkommt, muss der TS ob der besseren Kenntnisse vor Ort selbst einschätzen.

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