Pfändungsfreibetrag- wie festsetzen?

  • Hallo liebe Kollegen,

    bin grad etwas ratlos. Ich habe am 07.03.2013 eine PfÜb erlassen.Gepfändet worden ist das Konto des Sch. Mit Schreiben vom 04.10.2013 hat der Sch. beantragt den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen und zwar für "2 Erwachsene und 3 Kinder". Auf nachfrage des Gerichts hat der Sch. mitgeteilt, dass der derzeitige Pfändungsfreibetrag 1.045,04 € beträgt. Dieser sei zu niedrig, weil das eingehende Kindergeld den Betrag übersteigt und somit gepfändet wird. Der Sch. und seine Ehefrau sowie die 3 Kinder beziehen Sozialleistungen in Höhe von 1.477,00 €, wobei an den Sch. selbst nur 561,00 € ausgezahlt werden. Der Rest geht an die Stadtwerke, an den Vermieter usw.

    Jetzt frage ich mich: Worauf soll ich den Freibetrag denn festsetzen?

    Denn, wenn lediglich 561,00 € an den Sch. ausgezahlt werden, müssten doch 2*184€ und 1mal Kindergeld fürs dritte KInd in Höhe von (?) festgesetzt werden, oder?
    Brett vorm Kopf :(

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • ... und die soll er sich bei den genannten Stellen holen.
    Nicht bei uns!

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Ach so: und das gilt auch bei "Erhöhungs-Anträgen?" weil ein Freibetrag gibt es ja, der soll aber erhöht werden!

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • weil ein Freibetrag gibt es ja, der soll aber erhöht werden!

    ... ja, eben dafür gibt es diese Bescheinigungen.
    Falls du die nicht kennst, schau dir die mal im Internet an (gibt genügend Muster). Da sieht man ganz gut was man sich jeweils Bescheinigen lassen kann - und in diesen Fällen ist jeweils grundsätzlich keine Entscheidung durch das Vollstr.Gerichts notwendig.

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