Kaufpreisforderung

  • hallo,

    hat vielleicht jemand einen Tip für mich?
    Unser Schuldner verkauft sein Haus. Wir wollen nun den Anspruch pfänden (gegen den Notar aus Auskehrung aus Anderkonto und gegen den Käufer. Aber wir wissen nicht, wer der Käufer ist. lt. BGH ist aber anscheindend der Anspruch gegen den Notar nicht isoliert pfändbar, sondern es muss auch der Anspruch gegen den Käufer gepfändet werden. Wie kriege ich denn raus, wer der Käufer ist?

    Danke schonmal
    Osterhase

  • Tipp: Grundbucheinsicht, schauen, auf wen die AV läuft?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • hallo,

    hat vielleicht jemand einen Tip für mich?
    Unser Schuldner verkauft sein Haus. Wir wollen nun den Anspruch pfänden (gegen den Notar aus Auskehrung aus Anderkonto und gegen den Käufer. Aber wir wissen nicht, wer der Käufer ist. lt. BGH ist aber anscheindend der Anspruch gegen den Notar nicht isoliert pfändbar, sondern es muss auch der Anspruch gegen den Käufer gepfändet werden. Wie kriege ich denn raus, wer der Käufer ist?

    Danke schonmal
    Osterhase

    Das ist in 99,9 % der Fälle vertane Liebesmüh.

    Der Kaufpreis wird in solchen Fällen fast immer in voller Höhe an die Grundpfandgläubiger fließen.

    Daher wäre es jetzt ratsam, schnellstmöglich -sofern noch nicht erfolgt- eine Zwangssicherungshypothek eintragen zu lassen, damit diese bei der Kaufvertragsabwicklung berücksichtigt wird. Ist die ZwaSi schon eingetragen könnt Ihr Euch zurücklehnen und auf das Anschreiben des Notars warten.

    Da kann es jetzt um Stunden gehen, denn wenn die AV vor der ZwaSi im Grundbuch ist, ist der Zug abgefahren.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Über einen Teil ist schon eine ZSH eingetragen; aber danach sind noch weitere Kosten anfallen mit ca. Euro 400,00. Und über die konnten wir wegen der Höhe keine weiter eintragen; werden wir denn wenn das Haus verkauft wird, aus der vollen Höhe (ZSH und weitere angefallene Kosten) befriedigt oder müssen wir der Löschung schon zustimmen, wenn wir Höhe der ZSH erhalten?). Wir haben mit der Einschränkung zugestimmt, dass der volle Betrag (ZSH und weiter angefallene Kosten durch Zwangsvollstreckung) gezahlt werden, ansonsten wir der Löschung nicht zustimmen. Aber sicherheitshalber wollen wegen der weiteren noch angefallenen Kosten (bzw. wegen der ganzen Forderung) den Kaufpreis pfänden.

  • Über einen Teil ist schon eine ZSH eingetragen; aber danach sind noch weitere Kosten anfallen mit ca. Euro 400,00. Und über die konnten wir wegen der Höhe keine weiter eintragen; werden wir denn wenn das Haus verkauft wird, aus der vollen Höhe (ZSH und weitere angefallene Kosten) befriedigt oder müssen wir der Löschung schon zustimmen, wenn wir Höhe der ZSH erhalten?). Wir haben mit der Einschränkung zugestimmt, dass der volle Betrag (ZSH und weiter angefallene Kosten durch Zwangsvollstreckung) gezahlt werden, ansonsten wir der Löschung nicht zustimmen. Aber sicherheitshalber wollen wegen der weiteren noch angefallenen Kosten (bzw. wegen der ganzen Forderung) den Kaufpreis pfänden.

    Ihr werdet vom Notar angeschrieben und gebeten, die Löschungsbewilligung per Treuhandauftrag zu übersenden. Daraufhin werdet Ihr natürlich im Treuhandauftrag die ganze Forderung inkl. aller Kosten übersenden. Darüber kann sich der Notar nicht hinwegsetzen. Ihr werdet also im Zuge des Verkaufs alles kriegen, oder gar nichts, wenn der Kaufpreis nicht zur Tilgung aller Gläubiger ausreicht.

    Zusätzliche Vollstreckungen sind meines Erachtens überflüssig.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Wie wäre es denn mit einer Vermögensauskunft (802c) oder erneuten Vermögensauskunft (802d), der Schuldner hat doch nun eine Forderung. An eine Vermögensauskunft denkt man doch als erstes, wenn man Unklarheit über das Vermögen des Schuldners incl. Forderungen und Belastungen hat.

  • Den Treuhandauftrag mit dem vollen Betrag haben wir bereits übersandt und hoffen, dass der gesamte Betrag bezahlt wird und nicht nur der Betrag, der als ZSH abgesichert ist. Anscheinend gibt es da Unstimmigkeiten, welcher Betrag bezahlt werden muss und wir wollten uns durch die Kaufpreispfändung noch zusätzlich absichern, wegen der weiteren Kosten.
    Vermögensauskunft dauert zu lange.
    Gibt es denn Literatur, welcher Betrag aufgrund einer eingetragenen ZSH bezahlt werden muss, damit wir der Löschung zustimmen (müssen)? Nur der gesicherte Betrag oder auch alle weiter angefallenen Kosten? Ich habe leider nichts dazu gefunden.

  • Waren die 400 Euro weitere Kosten die Kosten der Eintragung der Sicherungshypothek? Wenn ja gut.

    ME kann nur das verlangt werden, was auch durch die Eintragung abgesichert ist. Dh keine Kosten weiterer sonstiger Vollstreckungsmaßnahmen aus diesem Titel (außer Zwangsversteigerung/-verwaltung aus der Sicherungshypothek).

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Waren die 400 Euro weitere Kosten die Kosten der Eintragung der Sicherungshypothek? Wenn ja gut.

    leider nein, sonst hätte ich das Problem nicht
    Hat keiner eine Idee, wo das stehen könnte?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!