Hallo !
Ich würde mich über Hilfe bei folgendem Fall freuen:
Der Eigentümer beantragt die Eintragung eines Grundpfandrechtes im Rang vor einem Vorkaufsrecht, unter Ausnutzung des bei dem Vorkaufsrecht eingetragenen Rangvorbehaltes.
Der Rangvorbehalt ist mit dem Hinweis auf eine Bedingung eingetragen. Die Bedingung bezieht sich darauf, dass der Rangvorbehalt nur durch Grundpfandrechte ausgenutzt werden kann, deren Eintragungsbewilligung von einem bestimmten Notar beglaubigt oder beurkundet sind.
Die Beurkundung der Grundpfandrechtsbestellung hat ein anderer Notar vorgenommen.
Eingereicht wird auch eine öffentlich beglaubigte Erklärung des Vorkaufsrechtsberechtigten, mit der dieser die Eintragung dieser Grundschuld unter Ausnutzung des eingetragenen Vorrangsvorbehaltes genehmigt.
Bei dem Rangvorbehalt handelt es sich doch um ein Recht des Eigentümers, zu dem der Vorkaufsrechtsberechtigte keine Genehmigung abgeben kann. Oooder ?