Hört ihr grundsätzlich an, wenn ihr den Schuldner im Schuldnerverzeichnis löscht oder wird da unterschieden?
Anhörung bei Löschung nach § 882e ZPO
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Das interessiert doch bloß die Leute beim zentralen Vollstreckungsgericht?
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Ja, ab 01.11.2013 hab ich die Ehre dort zu sein.
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Hier spricht das ZenVG Berlin....
Wir hören grundsätzlich den Gläubiger bzw. Gläubigervertreter an, es sei denn wir bekommen mit den Antrag /der Anregung zur Löschung bereits eine eindeutige Erklärung des Gläubigers oder Gläubigervertreters, dass die Forderung vollständig beglichen und der Löschung zugestimmt wird.
Hier der Link zu unserem Internetauftritt
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/mitte/zenvg.htmlDa ist ein Merkblatt und ein Antrag auf Löschung und vieles mehr eingestellt.
Wenn Du Fragen hast kannst Du gern anrufen.
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Danke!!!
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