Hallo und guten Tag liebe Mitdenker
Ich habe einen etwas ungewöhnlichen Fall (jedenfalls ist er mir und den Kollegen, mit denen ich gesprochen habe, so noch nicht untergekommen). Ich habe im Juni einen Pfüb erlassen, der einen Tag nach Erlass (ausweislich des Ab-Vermerks und des Anschreibens im System) auf den Postweg zur zuständigen (auswärtigen) Gerichtsvollzieherverteilerstelle gegeben wurde. Nun fragte der Gläubigervertreter nach dem Sachstand und wir teilten daraufhin mit, dass das Ganze eben hier rausgegangen ist. Daraufhin erkundigte sich der Gläubigervertreter bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des auswärtigen Gerichtes, von wo er die Nachricht bekam, dass der Vorgang nicht vorläge. Nun werde wiederum ich um dringende Überprüfung und Sachstandsmitteilung gebeten.
Sehe ich das richtig, dass ich für den Gläubigervertreter hier nichts tun kann? Könnte dieser gegebenenfalls einen Antrag auf erneute Zustellung stellen? Was könnte man dem Gläubigervertreter raten?
Ich bin etwas ratlos...
Danke für eure Mithilfe!!!