Hallo und Hilfe...
Im vorliegenden Fall ist ein Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Nach nunmehr 4 Jahren TV hat eine Miterbin die Entlassung des Testamentsvollstreckers beantragt wegen Pflichtverletzung usw. Dieser Antrag wurde zurückgewiesen und natürlich wurde Beschwerde eingelegt. Die Akten ging zum OLG und die Beschwerde wurde dort, bevor eine Tätigkeit erfolgen konnte, zurückgenommen.
Der TV beantragt nun bei mir die Kosten für das Entlassverfahren (eine 1,3 Verfahrensgebühr) sowie in einem weiteren Antrag die Kosten des Beschwerdeverfahrens eine 0,5 Gebühr nach VV 3500) festsetzen zu lassen.
Der TV war ja eigentlich nicht als Rechtsanwalt tätig und das RVG gilt ja nicht für den TV. Wie verfahre ich hier?
Danke bereits schon jetzt