Inverwahrungnahme eines Privattestaments bei Ablieferung Dritter

  • Eine mir persönlich bekannte, mit der Erblasserin nichtverwandte angesehene Stadträtin hat hier folgendes Schreiben abgegeben:

    Im Auftrag von Frau X, wohnhaft Pflegeheim Y, erhalten Sie einen verschlossenen Umschlag, der deren Testament enthält. Frau X hat mich gebeten, Ihnen diesen Umschlag zur Vewahrung zu übergeben.

    Darf das Testament so in die amtliche Verwahrung genommen werden ?

  • Besten Dank !

    Die Erblasserin ist 97 Jahre alt und steht unter Betreuung.
    Muss bzw. kann jetzt der Betreuer den Antrag auf amtliche Verwahrung des Testaments stellen oder muss die Betreute den Antrag höchstpersönlich stellen.

  • Wenn ein rechtsgeschäftlicher Bevollmächtigter ein Testament in die Verwahrung bringen kann, dann sollte dies ein gesetzlicher Vertreter - mit ausreichendem Wirkungskreis - erst recht können.

    Ich habe gerade diesen Fall auf dem Tisch und bin (auch) der Überzeugung, dass der Betreuer das kann.

    Bei Bevollmächtigten war ich allerdings bislang großzügig, z.B. wenn ein Steuerberater oder Anwalt die Verfügung übersandt hat - muss mir mal die Entscheidung der Bayern zu Gemüte führen.

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