Eine mir persönlich bekannte, mit der Erblasserin nichtverwandte angesehene Stadträtin hat hier folgendes Schreiben abgegeben:
Im Auftrag von Frau X, wohnhaft Pflegeheim Y, erhalten Sie einen verschlossenen Umschlag, der deren Testament enthält. Frau X hat mich gebeten, Ihnen diesen Umschlag zur Vewahrung zu übergeben.
Darf das Testament so in die amtliche Verwahrung genommen werden ?