Hallo zusammen,
sitz hier über einem größeren Erbfall mit gesetzlicher Erbfolge.. Die Miterben sind mittlerweile bekannt. Es gibt nur noch eine offene Frage.
Eine Person ist am 10.05.1933 geboren. Es wurde am 28.02.1951 ein Vertrag über die Annahme an Kindesstatt gemacht. Der Vertrag wurde im März 1951 vormundschaftsgerichtlich genehmigt.
Ist hier das Erbrecht des Kindes erloschen?
Ich würde sagen, er hat ein Erbrecht