Auslandszustellung bei Kostenbefreiung

  • Liebe Vollstrecker,

    ich habe gerade einen Pfüb-Antrag, bei dem wegen übergegangener Unterhaltsschulden aus den Jahren 2000 - 2002 in Höhe von knapp 4.000 € nun ein anderes Bundesland als Gläubiger bei zwei niederländischen Drittschuldnern in den Lohn hineinpfänden möchte.

    So weit so gut. Wegen der Zustellung ist das Prozedere in verlinkter Anleitung recht gut beschrieben.

    Mal abgesehen von dem ganzen Aufwand, der mich wieder Ewigkeiten kostet und mir nach Pebb§y 19 min bringt, halte ich das ganze für ziemlich unökonomisch: Wenn ich jetzt an den kosten- und auslagenbefreiten Gläubiger rausschreibe, ob eine Übersetzung gewünscht ist, weil die DS sonst die Annahme verweigern könnten, sagt der Gläubiger natürlich, dann macht mal Übersetzung. Die Auslagen bleiben dann ja hier hängen. Der Unterhaltsrückstand ist ja schon ziemlich alt und wird hier bereits seit längerer Zeit erfolglos vollstreckt, der Schu hangelt sich von einer Leiharbeitsfirma zur anderen, jetzt ist er eben bei holländischen.

    Letztlich glaube ich kaum an einen nennenswerten Erfolg, da der Freibetrag bereits gerichtlich in den Vorverfahren auf etwas über 1000 € zuzüglich 1/2 festgesetzt wurde. Folglich kommt es wohl bestenfalls zu einem Austausch der Forderung: Bundesland XY verringert seine Ausstände ein bisschen, aber hier bleiben wir auf hohen Auslagen sitzen für Zustellung und Übersetzung, die wir nicht reinholen können (und haben noch die ganze Arbeit). Letztlich würde ein Selbstzahler wohl sehr gut überlegen, ob es ihm das Wert wäre.

    Gibt es da Möglichkeiten, den Gläubiger von seinem Vorhaben mit guten Gründen abzubringen oder handelt es sich da um einen Akt justiziellen Länderfinanzausgleichs?

  • Mit den von dir genannten Gründen wirst du den Gläubiger kaum überzeugen. :)
    Wenn es um Drittschuldner im Ausland ging, war mein Hauptargument immer, dass die ausländischen Drittschuldner deutsche PfÜB's wegen des Eingriffs in fremdes Hoheitsgebiet überhaupt akzeptieren müssen. Es steht deshalb in den Sternen was passiert, wenn diese Drittschuldner keine Erklärungen abgeben oder Zahlungen leisten. Dann muss man sie im Ausland verklagen (Stichwort "Drittschuldnerklage"), und zwar mit völlig ungewissem Ergebnis. Dies hat sie immer am meisten abgeschreckt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!