Hallo, ich hoffe, Ihr könnt mir praktische Tips geben.
Folgende Situation: Erblasserin, gebürtige Kroatin, hatte ursprünglich 5 Kinder. Zwei leben in der BRD, zu den anderen 3 besteht seit Jahren kein Kontakt.
Mindest-Teilerbschein erteilt für 2/5 des Nachlasses, bzgl. der unbekannten Erben wurde Nachlasspflegschaft angeordnet.
Nachlass besteht aus einem Sparkonto, keine Barmittel ansonsten.
Nun weigert sich eine der festgestellten Erbinnen, an der Auseinandersetzung mitzuwirken. Ergo kein Zugriff auf das Konto. Ergo hat der Nachlasspfleger kein Geld, um die übrigen Erben zu ermitteln.
Just jene sich verweigernde Erbin verstirbt nun auch noch und deren Sohn stellt sich tot!
Was tun?
Klage auf Auseinandersetzung über PKH?
ERmittlung der Erbeserben und Beschaffung diesbzgl. Urkunden auf dem Dienstweg?