Wir haben Grundbuchberichtigung nach dem Tod eines GbR-Gesellschafters beantragt. Fortsetzung der Gesellschaft ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag, Grundbuchberichtigungsantrag ist auch von den Erben unterzeichnet. Jetzt ist vom Grundbuchamt unter Hinweis auf Böhringer, Rpfleger 2013, 433, eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts angefordert worden. Ich habe leider keinen Zugang zu der Zeitschrift. Wie begründet Böhringer seine Auffassung und was sagt der versammelte Sachverstand dieses Forums dazu?
Tod GbR-Gesellschafter steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
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Das Grundbuchamt kann und darf eine UB verlangen, obwohl es sich um eine Grundbuchberichtigung aufgrund Erfolge handelt, Grunderwerbsteuerpflicht hin oder her.
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Danke Dir!
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Du bist aber leicht zufrieden zu stellen...:). Siehe: ThürOLG Jena, B. v. 23.06.2011, 9 W 181/11
http://www.thueringen.de/olgneu/entscheidung/ (dort Az. eingeben) -
Das Grundbuchamt kann und darf eine UB verlangen, obwohl es sich um eine Grundbuchberichtigung aufgrund Erfolge handelt, Grunderwerbsteuerpflicht hin oder her.
Muss die Bescheinigung denn auch verlangt werden, wenn die Erben (es gibt im Gesellschaftsvertrag eine Forstsetzungsklausel) die Kinder des verstorbenen Gesellschafters sind?
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Hilft dieser Thread?
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…176#post1108176
Die Arbeitshilfen des DNotI finden sich jetzt unter:
https://www.dnoti.de/arbeitshilfen/…cksgeschaeften/ -
Super, vielen Dank.
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