P-Konto Auskehrungen

  • Guten Morgen,

    ich bitte um Eure Meinungen, ob meine Einschätzung in nachfolgendem Fall richtig ist:

    Kunde erhält Pfüb am Monatsanfang 07.10., Kontoguthaben ist keines vorhanden (Stand 0,00 Euro)
    Lohn/Gehaltseingang am 29.10. z.B. 3.000 Euro
    Umwandlung in P-Konto 30.10. (innerhalb der vier Wochenfrist, §850k Abs. 1 Satz 4 ZPO)
    Kunde verfügt Freibetrag (1045,04 Euro) bis zum 31.10.

    Meiner Meinung nach wird das verbliebene Kontoguthaben in den Folgemonat (November) übertragen und kann im Rahmen des November-Freibetrages verfügt werden. Das hiernach verbliebene Guthaben würde am 01.12. an den Gläubiger abgeführt werden.
    (§835, Abs. 4 Satz 1 ZPO).

    Danke!

  • Also m.E. können nur Beträge in den Folgemonat übertragen werden, die vom Freibetrag nicht ausgeschöpft werden. Also bei einem Freibetrag von 1045,04 € verfügt der Schuldner im Oktober nur über 800,- €, dann können 245,04 € in den Folgemonat übertragen werden. Beträge die den Freibetrag überschreiten sind gleich an den Gläubiger abzuführen.

  • Also m.E. können nur Beträge in den Folgemonat übertragen werden, die vom Freibetrag nicht ausgeschöpft werden. Also bei einem Freibetrag von 1045,04 € verfügt der Schuldner im Oktober nur über 800,- €, dann können 245,04 € in den Folgemonat übertragen werden. Beträge die den Freibetrag überschreiten sind gleich an den Gläubiger abzuführen.

    Vor der "Lösung" der Monatsendproblematik war das vielleicht so. Aufgrund der Fristen des § 835 Abs. 4 / 850 k Abs.1 ist eine sofortige Überweisung, abgesehen von der theoretischen Möglichkeit, die § 835 Abs 4 Satz 2 gibt, nicht mehr möglich.

    Wir hatten hier bereits schon einmal darüber diskutiert:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ghlight=p-konto

  • Danke schonmal! :)

    Ich bin der festen Überzeugung, dass das den Freibetrag übersteigende Guthaben (nach Gesetzänderung des Monatsanfangsproblems) in den Folgemonat übertragen wird...
    Aber mein Programm möchte auf ":teufel: komm raus" nach Ablauf der 28 Tagefrist nach Pfändungseingang auskehren.

    Ich sehe es folgendermaßen
    Nach der Umwandlung in ein P-Konto wird das Konto so behandelt, als hätte zum Zeitpunkt des PfüB-Eingangs bereits ein P-konto bestanden. Also am 07.10.
    Nach Verfügung des Freibetrages Oktober verbleiben 1.954,96 Euro die in den November übertragen werden.
    Im November Verfügung im Rahmen des Freibetrages, 909,92 Euro verbleiben und werden am 01.12. an den Gläubiger ausgekehrt. Geht im November "neues" Geld ein, kann dies wieder in den Folgemonat übertragen werden.

    Andere Meinungen?

  • Die Gegenauffassung zur übertragbarkeit dürfte aufgrund der BGH-Rechtsprechung zum Monatsanfangsproblem wohl eher der Vergangenheit angehören:cool:

  • Nach § 850 k Abs. 1 Satz 2 ZPO zählt eine Gutschrift "irgendwann im Oktober" auch als Guthaben für November. Damit kann im Rahmen des Freibetrages für November der Schuldner auch noch darüber verfügen, ausgekehrt werden kann es dann frühestens am 1.12.

    Darüberhinaus bestand ja noch die kontrovers diskutierte Frage, ob auch noch eine Übertragung in den Dezember möglich ist, wenn der Schuldner im November seinen Freibetrag nicht ausgeschöpft hat. Entgegen anderer Auffassungen vertrete ich das so mit der Begründung, dass die Gutschrift aus Oktober nach 850kI2 auch Guthaben des Monats November ist (insoweit handelt es sich nicht um eine "Übertragung"), sodass man dann, wenn man im November dieses verfügbare Guthaben im Rahmen seines Freibetrages nicht ausschöpft, den Rest auch mit in den Dezember nehmen kann (hier ist es dann eine "Übertragung"), dann nach § 850 k Abs. 1 Satz 3 ZPO. Ich halbe mich dabei ganz formal an den Wortlaut der Sätze 2 und 3 dieser Vorschrift, und zwar nacheinander gelesen. Aber das sieht wohl die Mehrzahl anders.

  • Übertragen werden kann nur, was vom Freibetrag nicht verbraucht wurde. Da der Sch bisher keinen Antrag auf Anhebung des Freibetrages gestellt hat (Einkommen 3000 €) macht es das Programm schon richtig. Alles, was den Mindestbetrag aus der Tabelle übersteigt, geht an den Gl. :daumenrau


  • Aber mein Programm möchte auf ":teufel: komm raus" nach Ablauf der 28 Tagefrist nach Pfändungseingang auskehren.

    Das wäre nur dann zu tun, wenn sich bereits bei Pfändungsszustellung die EUR 3.000 auf dem Konto befänden.

    Und genau an dieser Stelle liegt bei uns der Fehler...
    Der wird jetzt behoben :)

    Danke für Eure Rückmeldungen!

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