Wir sind seit ein paar Monaten dabei das elektronische Handelsregister einzuführen.
Da die Einführung nicht nur den Abschied von den Papierblättern bedeutete, sondern auch die Organisationsstrukturen neu überdacht werden mussten, kam es relativ schnell zur Frage: Wer macht was (oder besser: Warum soll ich das machen?).
Konkret geht es darum, wieviel die Geschäftsstelle/Serviceeinheit vorerfassen soll/muss; meiner Meinung nach reicht es aus, wenn dort die Namen+Adressen aller Beteiligten erfasst werden.
Allgemeine und konkrete Vertretungsregelung, genaue Satzungsinhalte etc. sind m.E. nach von den Sachbearbeitern (Richter, Rechtspfleger) zu erfassen, da hierfür die Urkunde gelesen (und teilweise rechtlich gewürdigt werden muss).
Wie wird das bei den anderen Gerichten, die bereits mit mit dem EHR arbeiten, gehändelt?
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