Bestimmung des TV durch Dritten

  • Hallo zusammen,

    habe mal wieder eine Anfängerfrage zur Vorgehensweise, die mir sonst keiner beantworten kann, weil es zumindest hier sehr selten vorkommt.

    Mir liegt ein öffentliches Testament vor, in dem die Erblasser wie folgt testiert haben:

    "Wir ordnen für den Fall des Todes des Letztversterbenden Testamentsvollstreckung an. Zum TV ernennen wir Herrn RA X.
    Ersatzweise soll der TV durch den GF der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. in Bonn benannt werden, weiter ersatzweise durch den Direktor des Amtsgerichts."

    Der Tod des Letztversterbende ist nun eingetreten und der benannte RA X hat das Amt des TV abgelehnt.

    Meine Frage: Muss ich jetzt bestimmte Verfahrensvorschriften beachten oder genügt es, der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. in Bonn eine beglaubigte Abschrift des Testamentes zu übersenden mdB um Bestimmung eines TV? :confused:

    Leider habe ich im Forum und in Kommentaren keine Hinweise zur Vorgehensweise gefunden.

    Danke für eure Hilfe!

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