Eröffnen, ja oder nein?

  • Guten Morgen!
    Habe hier genau genommen zwei Testamente vorliegen, die den gleichen Inhalt haben, aber von den Eheleuten auf zwei verschiedenen Blätter ge- und unterschrieben wurden.

    Inhaltlich steht drin: "Wir, die Eheleute setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Der Längstlebende soll frei bestimmen können."

    Wäre es eindeutig ein Testament, würde ich es bei dem Tod des Letztversterbenden nicht mehr eröffnen, da keine relevanten Verfügungen drin sind.
    Wie ist es in dem Fall, dass jeder der Ehegatten ein eigenes Testament gemacht hat?

  • Nochmal nachgehakt: Es sind zwei gemeinschaftliche Testamente, eins hat der Mannn geschrieben und unterschrieben, die Frau unterschrieben und beim anderen Testament ist es genau umgekehrt? Dann würde ich auf den ersten Erbfall beide eröffnen und dann hats sichs.

  • Ich hab den SV auch nicht richtig verstanden. Bitte mehr Details.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Ich nehme an, dass die Eheleute auf zwei Blättern denselben Text geschrieben haben, wobei auf dem einen Blatt nur der Ehemann den Text geschrieben und unterschrieben hat, und auf dem anderen Blatt nur die Ehefrau den Text geschrieben und unterschrieben hat.
    Ich würde in diesem Fall beide Testamente nach dem jeweiligen Tod des Unterzeichners eröffnen, weil sie für mich zwei Einzeltestamente darstellen (trotz "Wir"-Formulierung). Wenn ein Testator im Einzeltestament einen Erben einsetzt, der beim Erbfall bereits vorverstorbenen ist, würde ich das Testament ja trotzdem eröffnen, weil auch gegenstandslos gewordene Verfügungen zu eröffnen sind.

  • @uschi: Sie ist nicht die Threadstarterin ;)

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  • Es ist so wie von Depechies angenommen.
    Ein Testament hat der Ehemann geschrieben und unterschrieben. Es lautet inhaltlich in etwa: "Wir, die Eheleute XY setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein." Datum, Unterschrift Ehemann.

    Dann ein weiteres inhaltsgleiches Testament, unterschrieben von der Ehefrau: "Wir, die Eheleute XY setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein." Datum, Unterschrift Ehefrau.

  • -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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