Guten Morgen!
Habe hier genau genommen zwei Testamente vorliegen, die den gleichen Inhalt haben, aber von den Eheleuten auf zwei verschiedenen Blätter ge- und unterschrieben wurden.
Inhaltlich steht drin: "Wir, die Eheleute setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Der Längstlebende soll frei bestimmen können."
Wäre es eindeutig ein Testament, würde ich es bei dem Tod des Letztversterbenden nicht mehr eröffnen, da keine relevanten Verfügungen drin sind.
Wie ist es in dem Fall, dass jeder der Ehegatten ein eigenes Testament gemacht hat?