Hallo zusammen,
ich brauche mal eure Hilfe...
Ich hab hier eine NL-Sache, da wurde ein Erbschein erteilt. In diesem Erbschein sind Miterben nachverstorben. Der damals zust. Rpfl hat dann einen Erbschein erteilt, in dem er die nachverstorbenen Miterben angeführt hat, mit dem Vermerk "nachverstorben am.....". Zur Erteilung des Erbscheins hat er deren Erben angehört.
M.e. ist der Erbschein doch richtig erteilt worden.. Ein Miterbe teilte jetzt mehrfach mit, dass er der Meinung ist, dass der ES nicht richtig ist, weil er möchte, dass die Erben der nachverstorbenen Personen im ES aufgenommen werden.
kann ich das hier als Anregung zur Einziehung des ES auslegen?
Muss ich vor der Entscheidung über die Einziehung des ES die anderen Miterben anhören (denen eine KOpie des Schreibens übersenden)?
Ich würde den "Antrag" auf Einziehung zurückweisen. hat hier jemand die richtigen §§ bzw. gerichtliche Entscheidungen (ich finde hierzu nichts).